Prüfungen und Regelstudienzeit
Allgemeine Regelungen zu Prüfungen
Prüfungsleistungen
Die im Laufe des Studiums absolvierten Module schließen Sie durch verschiedene Prüfungsleitungen ab. "Prüfungsleistung" meint grundsätzlich alle Leistungsnachweise in Ihrem Studium: von Klausuren über Referate und Hausarbeiten bis hin zu schriftlichen Dokumentationen o.ä. Die Prüfungen werden entweder mit bestanden/nicht bestanden bewertet oder mit Noten, die in die Endnote des Masterstudiums mit eingehen. Anzahl, Art und Umfang der Prüfungsleistungen pro Lehrveranstaltung/Modul regelt die PStO in der Anlage 2.
Anmeldung zu den Prüfungen via LSF
- Die Anmeldung ist für ALLE Prüfungen in Ihrem Studium zwingend erforderlich.
- Die Anmeldung erfolgt durch die Studierenden gegen Ende der Vorlesungszeit online über LSF und ist NUR innerhalb dieses Anmeldezeitraums möglich.
- Achtung bei Wahpflichtmodulen: wenn Sie sich einmal für eine eine Modulprüfung angemeldet haben, müssen Sie die Prüfung in diesem Modul bis zum Ende des Studiums bestehen. Ein Ersatz durch andere Wahlpflichtmodule ist nicht möglich.
- Nachträgliche Anmeldungen erfolgen ausschließlich in Ausnahmefällen, dann persönlich im Prüfungsamt.
- Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldefrist nicht mehr möglich. Wenn Sie zur Klausur nicht erscheinen oder eine Arbeit nicht abgeben, wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.
- Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies umgehend dem Prüfungsamt per Attest anzeigen, andernfalls wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.
Diese Information betrifft folgende Modul- und Modulteilprüfungen:
Master: P 4, P 7, P 10
Für diese Prüfungen ist Veronika Hofer als Prüferin in LSF gespeichert. Bitte melden Sie sich online auf LSF an. Die ECTS-Punkte werden Ihnen angerechnet, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie die betreffenden Veranstaltungen ordnungsgemäß besucht haben. Hierfür nutzen Sie das Formular im Downloadcenter. Erst, wenn Sie den vollständig ausgefüllten Leistungsnachweis abgegeben haben, können Ihnen die Punkte gutgeschrieben werden.
Wiederholung von Prüfungen
Fast alle Prüfungen im MA Musikpädagogik sind bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar, jeweils zum nächsten angebotenen Termin und im Rahmen der Höchststudiendauer. Einzig das Abschlussmodul (Masterarbeit) ist nur einmal wiederholbar.
Wer sich zur Prüfung anmeldet und nicht antritt, ist 1x durchgefallen. Nur eine ordnungsgemäße Krankmeldung mit einem ärztlichen Attest direkt beim Prüfungsamt erlaubt einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt!
Notenverbesserung
Die Wiederholung von Prüfungen zur Notenverbesserung ist einmal möglich (vgl. PStO § 11 Abs. 9), unter folgenden Voraussetzungen:
- die Prüfungsleistung muss benotet sein (nicht: bestanden / nicht bestanden)
- der Besserungsversuch wird zum nächsten regulären Termin angetreten
- der Besserungsversuch ist nur einmal möglich, es gilt dann die bessere Note (eine Verschlechterung ist also ausgeschlossen)
Die Regelung gilt nicht für die Masterarbeit!
Masterarbeit
Bitte beachten Sie die Informationen im Menüpunkt Masterarbeit.
Prüfungsamt
Zuständig für die Prüfungsverwaltung des Masterstudiengangs Musikpädagogik ist das
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften PAGS
LMU-Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Regelungen zur Studiendauer
Regelstudienzeit
Das Masterstudium soll bis zum Ende des 4. Fachsemesters abschlossen werden (PStO § 5 Abs. 2).
Höchststudienzeit
Es gilt (siehe u.a. PStO §§ 5, 11, 19, 31):
- Beurlaubungen (nimmt die Studentenkanzlei vor) gelten nicht als Fachsemester.
- Das MA-Abschlussmodul soll im 4. Fachsemester, kann im 5. Fachsemester und muss im 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, wobei das Abschlussmodul nach dem 5. Fachsemester als einmal nicht bestanden gilt und die Prüfung nur einmal wiederholt werden darf (zum nächstmöglichen regulären Termin).
- Ist das MAA nicht bis Ende dieses 6. Semesters bestanden, gilt es als endgültig nicht bestanden und das Masterstudium Musikpädagogik kann somit weder an der LMU noch an einer anderen Universität der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden.
- Weitere Prüfungsleistungen können auch nach derm erfolgreichen Ablegen des MAA erbracht werden, allerdings nicht später als bis Ende des 7. Fachsemesters. Sind bis Ende des 7. Semesters nicht sämtliche erforderlichen ECTS erbracht, gilt das gesamte Studium als endgültig nicht bestanden und das Masterstudium Musikpädagogik kann somit weder an der LMU noch an einer anderen Universität der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden.
- Im Zweifelsfall gilt die Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Masterstudiengang Musikpädagogik (2020).