Frequently asked questions (FAQs)
1. Aktuelle Fragen angesichts der COVID-19 Pandemie
1.1 Finden die musikpraktischen Kurse während Corona digital statt?
Im SoSe20, WiSe20/21 und SoSe21 fanden alle Kurse (inkl. der musikpraktischen Kurse) ausschließlich digital via Zoom statt. Im WiSe21/22 bieten wir erstmalig ein Mischangebot an, bei dem einige unserer musikpraktischen Kurse in Präsenz stattfinden, andere rein digital. Es gelten die gleichen (Vor-)anmeldemodalitäten wie in reinen Präsenzsemestern (Für weiteren Informationen siehe: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? /4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?).
1.2 Kann ich in den Räumen der Universität üben?
Nein, leider ist es derzeit nicht möglich, dass Studierende unsere Überäume nutzen können. Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahren Sie dies auf unserer Website unter „Aktuelles“.
2. Fragen zu Studienbeginn
2.1 Muss man Noten lesen können, wenn man das Didaktikfach Musik studieren will?
Man muss zu Beginn nicht zwingend Noten lesen können, um das Didaktikfach Musik zu studieren. Natürlich ist es für das Studium aber äußerst hilfreich, insbesondere für den musikpraktischen Unterricht und den Kurs „Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte“. Es ist daher dringend zu empfehlen, sich während der ersten beiden Semester Notenkenntnisse anzueignen, um von den Kursen während des Studiums bestmöglich zu profitieren.
2.2 Muss ich ein Instrument spielen können, um Musik als Didaktikfach studieren zu können?
Nein, aber es ist natürlich von Vorteil. Im Staatsexamen muss man sich beim Singen auf der Gitarre oder dem Klavier begleiten.
2.2.1 Gitarre:
Wir bieten für alle Lehramtsstudierenden, die keines der beiden Instrumente spielen können, die Möglichkeit an, Gitarre zu lernen.
Hierfür gibt es den Vorbereitungskurs Gitarre. In diesem Kurs werden erste Grundakkorde erlernt. Dieser Kurs ist freiwillig. Wer bereits ein einfaches Leadsheet lesen und spielen kann, muss diesen Kurs nicht zwingend besuchen. Der Kurs kann auch schon vor dem dritten Semester belegt werden. Bitte Voranmeldung nicht vergessen. (siehe auch 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?)
2.2.2 Klavier:
Klavier kann hierbei nur gewählt werden, wenn man bereits über Vorkenntnisse verfügt. Diese Vorkenntnisse könnte man sich natürlich auch in den ersten beiden Semestern außerhalb der Universität erarbeiten, zum Beispiel durch Privatunterricht. Unter Vorkenntnissen wird das Vom-Blatt-Spielen einer einfachen Melodie mit der rechten Hand und das Spielen von Akkorden oder Begleittönen mit der linken Hand verstanden.
2.3 Brauche ich für das Studium ein eigenes Instrument?
Wer sich für die Gitarre als Begleitinstrument entscheidet, benötigt ein eigenes Instrument, das zu jeder Unterrichtseinheit sowie zum Staatsexamen mitzubringen ist. Wer sich für Klavier als Begleitinstrument entscheidet, wird während des Schisp-Unterrichts natürlich in unseren Überäumen an unseren Klavieren spielen. Ein eigenes Keyboard oder E-Piano zum Üben zu Hause ist dennoch von Vorteil.
2.4 Ich bin im ersten / zweiten Semester und wurde zu keinem Kurs zugelassen. Was nun?
Wie Sie dem Modulplan entnehmen können, werden alle Pflichtkurse in der Musikpädagogik erst ab dem dritten Fachsemester belegt.
Verliere ich dann keine Zeit?
Nein. Alle Veranstaltungen im Didaktikfach Musik können sehr gut in 3-4 Semestern absolviert werden. Sie können sich in den ersten beiden Semestern auf Ihre anderen Fächer konzentrieren oder Vorbereitungskurse belegen. Dies gilt nicht für Personen, die den Studiengang gewechselt haben (Fachwechsel). Nähere Informationen 3.11 Ich habe den Studiengang gewechselt und Leistungen aus dem vorherigen Studiengang werden angerechnet. Ich bin damit im Hauptfach nicht mehr im ersten Semester und möchte deshalb auch gleich mit dem Studium des Didaktikfachs Musik beginnen. Was nun?
2.5 Kann ich im ersten / zweiten Semester nichts in der Musikpädagogik belegen?
Doch, man kann den optionalen Vorbereitungskurs Gitarre belegen sowie unsere Tutorien. (Für weitere Informationen zu diesem Kurs siehe 2.2 Muss ich ein Instrument spielen können, um Musik als Didaktikfach studieren zu können?)
Für beides bitte die Anmeldemodalitäten berücksichtigen (Weitere Informationen siehe 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?)
3. Generelle Fragen während des Studiums
3.1 In welchen Kursen lerne ich, Lieder zu begleiten?
Im Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel. Der Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel 1 ist verpflichtend für alle. Hier werden grundlegende Kenntnisse der Liedbegleitung erworben und an dem Repertoire für das Staatsexamen gearbeitet. Dies kann bei Bedarf im Wahlpflichtkurs Schulpraktisches Instrumentalspiel 2 vertieft werden. Kurse des schulpraktischen Instrumentalspiels sind entweder mit Klavier oder mit Gitarre zu besuchen und können – wie alle anderen Pflichtkurse im Didaktikfach Musik – erst ab dem dritten Semester belegt werden. Bitte die Voranmeldung nicht vergessen. Weitere Informationen dazu siehe 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
Achtung: Derzeit brauchen Sie für die Teilnahme am digitalen Schisp-Unterricht zwingend ein eigenes Instrument, d.h. eine Gitarre bzw. ein Klavier, E-Piano oder Keyboard. 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
3.2 Wie kann ich weitere Übepraxis bekommen – unabhängig von den Kursen des Schulpraktischen Instrumentalspiels?
Von allen Studierenden mit Didaktikfach Musik können während der gesamten Studiendauer zusätzliche Tutorien besucht werden, in denen die musikpraktischen Fertigkeiten verbessert werden können. Wir bieten hierbei grundsätzlich Tutorien für Gitarre, Klavier und Gesang an. Bei den Kursen für Gitarre gibt es drei verschiedene Niveaustufen: ohne Vorkenntnisse, mit leichten Vorkenntnissen, Fortgeschrittene. Bei den Kursen für Klavier gibt es zwei verschiedene Niveaustufen: ohne Vorkenntnisse, mit Vorkenntnissen (Schisp 1-Niveau). Bei Gesang wird das Tutorium auf die individuellen Vorkenntnisse der Teilnehmenden ausgerichtet. Alle Tutorien sind freiwillig. Im Unterschied zum Vorbereitungskurs Gitarre und den Kursen Schulpraktisches Instrumentalspiel 1+2 werden die Kurse nicht von unseren Lehrbeauftragten abgehalten, sondern von Masterstudierenden sowie erfahrenen Lehramtsstudierenden im höheren Semester. Die Tutorien unterscheiden sich nicht zwischen den verschiedenen Studiengängen (GS, MS). Für die Anmeldemodalitäten siehe 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
3.3 Was ist das Künstlerische Instrumentalspiel im Gegensatz zum Schulpraktischen Instrumentalspiel?
Im Künstlerischen Instrumentalspiel handelt es sich um klassischen Instrumentalunterricht, in dem überwiegend klassisches Konzertrepertoire erarbeitet wird. Im Gegensatz zum Schulpraktischen Instrumentalspiel bereitet er nicht direkt auf das Staatsexamen vor, da im Staatsexamen KEIN künstlerischer Instrumentalvortrag gefragt ist. Das Künstlerische Instrumentalspiel dient daher Ihrer musikalischen Weiterentwicklung an einem Instrument Ihrer Wahl, auf dem Sie bereits über gute Vorkenntnisse verfügen (z.B. durch früheren Unterricht an einer Musikschule, Schule, privat etc.). Sie können diesen Kurs im Rahmen Ihrer Wahl einer der drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen ein Semester lang während Ihres Studiums ab dem dritten Semester besuchen. Bitte die Voranmeldung nicht vergessen. 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
3.4 Muss man die Semesterangaben einhalten, die im Modulplan angegeben sind?
Nein, nicht unbedingt. Man kann auch Kurse vorziehen oder später belegen. Bei den Semesterangaben im Modulplan handelt es sich um Empfehlungen.
Die einzigen Ausnahmen sind im Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Grundschule) P 1.3 bzw. Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Mittelschule) P 3.3 bzw. Master PIR WP 7.1. Dieser Kurs sollte als allerletzer Kurs belegt werden.
3.5 Werden die Kurse nur einmal alle zwei Semester angeboten?
Nein. Alle Kurse werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten.
3.6 Kann ich auch mehrere von den drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen belegen?
Nein, es kann nur eine von den drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen belegt werden. Das heißt unter anderem: Wenn Sie sich für Schisp 2 entscheiden, können Sie kein künstlerisches Instrumentalspiel mehr besuchen (und umgekehrt).
3.7 Wie oft muss bzw. darf ich den Vokalunterricht besuchen?
Für die modularisierten Lehramtsstudiengänge mit der Prüfungsordnung von 2015 (PStO 2015) sind zwei Semester Vokalunterricht verpflichtend.
Für den BA PIR ist ein Semester Vokalunterricht während des Bachelorstudiums verpflichtend.
In den modularisierten Lehramtsstudiengängen gibt es die Möglichkeit, ein optionales drittes Semester Vokalunterricht zu belegen sowie derzeit sogar ein optionales viertes Semester Vokalunterricht direkt vor dem Staatsexamen, vorzumerken als eigene Kategorie: „Prüfungsvorbereitung Staatsexamen: Vokalunterricht (nur für Studierende unmittelbar vor dem Staatsexamen)“
In PIR (Bachelor + Master) gibt es die Möglichkeit, ein optionales zweites und drittes Semester zu belegen sowie derzeit sogar ein optionales viertes Semester Vokalunterricht direkt vor dem Staatsexamen, vorzumerken als eigene Kategorie: Prüfungsvorbereitung Staatsexamen: Vokalunterricht (nur für Studierende unmittelbar vor dem Staatsexamen).
Bitte die Belegfristen zur Voranmeldung beachten (Für weiteren Informationen siehe: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?).
Wer gerne noch mehr Musikpraxis möchte, kann Tutorien belegen. Diese können jedes Semester belegt werden. Die Tutorien werden während der Hauptbelegfrist (ohne vorherige Voranmeldung) via lsf belegt (Für weiteren Informationen siehe: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?).
3.8 Wie oft muss bzw. darf ich das Schulpraktischen Instrumentalspiel besuchen?
Das Schulpraktische Instrumentalspiel muss ein Semester über besucht werden (Schulpraktisches Instrumentalspiel 1). Man kann ein zweites Semester Schulpraktisches Instrumentalspiel belegen, wenn man das Wahlpflichtmodul WP 1.5 (Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik Didaktik der Grundschule) bzw. WP 1.3 (Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik Didaktik der Mittelschule) belegt.
Bitte die Belegfristen zur Voranmeldung beachten (Für weiteren Informationen siehe: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?).
Wer gerne noch mehr Musikpraxis möchte, kann Tutorien belegen. Diese können jedes Semester belegt werden. Die Tutorien werden während der Hauptbelegfrist (ohne vorherige Voranmeldung) via lsf belegt (Für weiteren Informationen siehe: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?).
3.9 Ich habe mich dazu entschieden den Kurs "Digitale Medien zwischen Kunst, Musik und Pädagogik" in diesem Semester zu besuchen. Scheinbar kann man diesen Kurs ein- oder zweistündig belegen. Welche Variante muss ich besuchen?
Dies hängt davon an, ob Sie Grundschullehramt oder Mittelschullehramt studieren. Studierende im Grundschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Unterrichtsbezogenen Kompetenzen“ mit einem Umfang von 1 ECTS und müssen daher nur die einstündige Variante wählen. Studierende im Mittelschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Ausgewählten musikdidaktischen Konzepte mit einem Umfang von 3 ECTS und müssen daher die zweistündige Variante wählen (s. zugehörige Modulpläne und Prüfungsordnungen)
3.10 Ich studiere Sonderpädagogik und finde weder einen Modulplan noch eine Rubrik Sonderpädagogik in lsf.
Für Sonderpädagogik mit Didaktik der Grundschule gilt der Modulplan für Grundschule (wenngleich mit anderen Empfehlungen, was die Semesterangaben betrifft, siehe untere Tabelle im Modulplan). Für Sonderpädagogik mit Didaktik der Mittelschule gilt der Modulplan für Mittelschule. Die Modulpläne sind zu finden unter www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de -> Studium -> Studiengänge -> Musik als Didaktikfach im Rahmen der modularisierten Lehramtsstudiengänge Grund- und Mittelschule (bitte die passende Prüfungsordnung wählen. Bei fast allen aktuell Studierenden ist das die PStO 2015).
3.11 Ich habe den Studiengang gewechselt und Leistungen aus dem vorherigen Studiengang werden angerechnet. Ich bin damit im Hauptfach nicht mehr im ersten Semester und möchte deshalb auch gleich mit dem Studium im Didaktikfach Musik beginnen. Was nun?
Fachwechselnde, die im Hauptfach bereits im dritten (oder einem noch höheren Semester) sind, können i.d.R. auch Kurse im Didaktikfach Musik belegen. Da sie im Didaktikfach Musik aber zunächst im ersten/zweiten Semester geführt werden und somit bei der Belegung in lsf keinen Platz in den Kursen erhalten würden, müssen Sie Frau Hundertmark per E-Mail (leonie.hundertmark@lrz.uni-muenchen.de) darüber informieren.
4. Fragen zur Belegung in lsf
4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab?
Pflichtkurse in lsf während der Hauptbelegfrist
Alle Kurse außer Vokalunterricht, Künstlerischer Instrumentalunterricht, Schulpraktisches Instrumentalspiel und Vorbereitungskurs Gitarre werden grundsätzlich ganz regulär während der Hauptbelegfrist über das lsf belegt, das heißt über www.lsf.lmu.de.
Das betrifft also sämtliche theoretischen Kurse (wie z.B. Grundlagen der Musikpädagogik und Musikpsychologie, Rhythmik und Klassenmusizieren etc.), aber auch die musikalische Ensemblepraxis (wie z.B. Chor oder Band), welche alle in lsf innerhalb des Belegzeitraums über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“ belegt werden müssen.
Optionale Kurse in lsf während der Hauptbelegfrist:
Die Tutorien werden ebenfalls über lsf belegt, können aber nicht über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“ belegt werden, sondern nur über das Vorlesungsverzeichnis: www.lsf.lmu.de -> Vorlesungsverzeichnis -> Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften -> Department Kunstwissenschaften -> Musikpädagogik-> Tutorien
Auch der optionale Kurs „Praxis Orff-Instrumente“ wird über lsf belegt, kann aber nicht über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“ belegt werden, sondern nur über das Vorlesungsverzeichnis: www.lsf.lmu.de-> Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften -> Department Kunstwissenschaften -> Musikpädagogik -> Studiengang (z.B. Musik als Didaktikfach der Grundschule (modularisiert, 2015)) -> Praxis Orff Instrumente
Ausnahme: Musikpraktische Kurse – nicht in lsf
Die musikpraktischen Kurse Vokalunterricht, Künstlerischer Instrumentalunterricht, Schulpraktisches Instrumentalspiel und Vorbereitungskurs Gitarre können hingegen NICHT über das lsf belegt werden. Für diese muss man sich zunächst im Juni bzw. Dezember verbindlich in lsf vormerken (genauere Infos dazu unter 4.3 Was ist die Voranmeldung?), um an der Einschreibung teilnehmen zu können, welche gesondert und nicht über das lsf am Ende der vorlesungsfreien Zeit erfolgt. Während die Einschreibung früher persönlich vor Ort stattgefunden hat, erfolgt diese angesichts der aktuellen Lage ausschließlich digital. Alle Studierenden, die vorgemerkt sind, erhalten genauere Infos zur Einschreibung in die musikpraktischen Kurse rechtzeitig per E-Mail.
/ 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun?
Das ist richtig. Wie in 4.1 erwähnt, erfolgt die Einschreibung in die musikpraktischen Kurse nicht über das lsf und ist nur für Studierende möglich, welche sich vorab verbindlich für diese Kurse vorangemeldet haben. Wenn Sie feststellen, dass Sie die Vormerkung vergessen haben, können Sie mit etwas Glück noch einen Kursplatz über die Restplatzvergabe erhalten. Weitere Infos dazu finden Sie unter 4.4 Was ist die Restplatzvergabe
Für den Vokalunterricht, den Künstlerischen Instrumentalunterricht, das Schulpraktische Instrumentalspiel und den Vorbereitungskurs Gitarre muss man sich in den ersten beiden Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das darauffolgende Sommersemester verbindlich über lsf vormerken. Das liegt daran, dass der Bedarf dieser Unterrichtsstunden (Einzel- und Kleingruppenunterricht) weit im Voraus geplant werden muss. Wie viele Lehrenden mit wie vielen Stunden beantragt werden, hängt also von der Zahl Ihrer verbindlichen Voranmeldungen ab. Wer sich nicht voranmeldet, hat keinen Anspruch auf einen Kursplatz.
Achtung: Die Voranmeldung erfolgt NICHT über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“, sondern ausschließlich über das „Vorlesungsverzeichnis“, das heißt:
Im Vorlesungsverzeichnis sind unter den Einträgen "Master Musikpädagogik", "Musik als Didaktikfach der Grundschule" (2010 bzw. 2015), "Musik als Didaktikfach der Mittelschule" (2010 bzw. 2015) sowie PIR-Studiengänge die einzelnen Instrumente, Vokalunterricht und ähnliches aufgeführt. Bitte verwenden Sie NICHT die Vormerkfunktion für den eigenen Stundenplan, sondern die Belegfunktion, welche ausschließlich innerhalb des Vormerkungszeitraum unter "Aktion" in der rechten Spalte neben den jeweiligen Instrumenten freigeschaltet ist.
Alle wichtigen Infos zur Vormerkung werden auch auf der Webseite der Musikpädagogik bekanntgegeben. www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de-> Aktuelles-> Wichtige Informationen und Fristen
4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
Mit etwas Glück können Sie noch einen Platz über die Restplatzvergabe erhalten. Alle wichtigen Infos zur Restplatzvergabe werden zeitnah auf der Webseite der Musikpädagogik bekanntgegeben: www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de-> Aktuelles -> Wichtige Informationen und Fristen. Die Restplatzvergabe findet grundsätzlich immer am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt.
Für die musikpraktischen Kurse Vokalunterricht, Künstlerischer Instrumentalunterricht, Schulpraktisches Instrumentalspiel und Vorbereitungskurs Gitarre gibt es eine Restplatzvergabe, in der alle freien Plätze vergeben werden, die nach der Einschreibung in diese Kurse übrig geblieben sind. Die Restplatzvergabe findet grundsätzlich immer am Ende der vorlesungsfreien Zeit statt. Es gibt hierbei eine Restplatzvergabe für die Schisp-Kurse, welche Frau Beatrice McNamara organisiert, und eine Restplatzvergabe für den Vokalunterricht und das Künstlerische Instrumentalspiel, welche Frau Hundertmark organisiert. Die genauen Termine und alle weiteren wichtigen Infos zur Restplatzvergabe werden zeitnah auf der Webseite der Musikpädagogik bekanntgegeben: www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de-> Aktuelles -> Wichtige Informationen und Fristen.
4.5 Welche Kurse kann man nur mit Voranmeldung besuchen?
• Schulpraktisches Instrumentalspiel
• Künstlerischer Instrumentalunterricht
• Vokalunterricht
• optionaler Vorbereitungskurs Gitarre
4.6 Ich habe mich nicht vorangemeldet. Kann ich trotzdem einen musikpraktischen Kurs besuchen?
Mit etwas Glück können Sie noch einen Platz über die Restplatzvergabe erhalten, siehe auch 4.4. Was ist die Restplatzvergabe? Alternativ dazu, können Sie die Zeit nutzen und eines unserer Tutorien belegen, um mehr Übepraxis zu bekommen (siehe auch 3.2 Wie kann ich weitere Übepraxis bekommen – unabhängig von den Kursen des Schulpraktischen Instrumentalspiels?), ehe Sie sich in den ersten beiden Dezember- bzw. Juniwochen wieder für das neue Semester für die musikpraktischen Kurse vormerken können.
4.7 Wann ist die Hauptbelegfrist in lsf?
Angaben zu allen wichtigen Fristen werden für jedes Semester auf unserer Webseite veröffentlicht, und zwar unter Aktuelles -> Wichtige Informationen und Fristen -> Aktuelle Informationen zum Wintersemester 20XX/20XX bzw. Sommersemester 20XX. Bitte sehen Sie die Fristen dort regelmäßig nach.
5. Fragen zur Prüfungsanmeldung
5.1 Muss ich mich in Musik überhaupt in lsf zu irgendwelchen Prüfungen anmelden?
Ja! Generell gilt für alle Studiengänge: Ohne Prüfungsanmeldung Ihrerseits können keine Punkte oder Noten in lsf verbucht werden.
5.2 Wie meldet man sich in Musik zu den Prüfungen an? Was ist der Unterschied zwischen einer Modulprüfung (MP) und einer Modulteilprüfung (MTP)?
5.2.1 Grundschule / Sonderschule (Didaktik der Grundschule):
- Modulprüfung
Bei WP1/WP2/WP3 „Musikpraxis und Musiktheorie“ handelt es sich um eine Modulprüfung. Das heißt, dass alle fünf Veranstaltungen mit einer einzigen Prüfungsanmeldung abgeschlossen werden. Man absolviert also zunächst durchaus Veranstaltungen, ohne diese in lsf zur Prüfung anzumelden (insbesondere die Kurse, die man im dritten Semester besucht) und meldet sich erst dann einmalig in dem Semester zur übergeordneten WP-Prüfung in lsf an, in dem auch der letzte zugehörige Modulteil absolviert worden ist. Die Klausur in der „Allgemeinen Musiklehre und Musikgeschichte“ kann auch schon mitgeschrieben werden, wenn noch nicht alle anderen Veranstaltungen des Moduls besucht worden sind. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen. Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend (siehe Modulplan und Informationen auf S. 2).
Zusätzliche Hinweise:
Bis zur Verbuchung dieser übergeordneten Modulprüfung erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records. Die Teilnahme an den Kursen wird bis dahin intern über die Anwesenheitslisten dokumentiert. Dies gilt auch für alle musikpraktischen Kurse. Auf Scheinformulare wird bei einem Studium nach der PStO 2015 verzichtet. Als Prüferin ist aus organisatorischen Gründen in lsf immer Frau Hundertmark hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen und Ihnen dann Ihre Punkte verbuchen wird.
Muss ich mich für alle drei WP-Prüfungen anmelden oder welche ist die Richtige für mich?
Sie können sich ausschließlich für eine der drei WP-Prüfungen (WP1, WP2 oder WP3) anmelden. Die WP ist abhängig von der Wahl Ihrer Wahlpflichtlehrveranstaltung, das heißt, um sich für die richtige Prüfung anzumelden, orientiert man sich im Grundschullehramt an Veranstaltung 5:
- Wenn Sie WP 1.5 „Schulpraktisches Instrumentalspiel 2“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP1 an.
- Wenn Sie WP 2.5 „künstlerisches Instrumentalspiel“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP2 an.
- Wenn Sie WP 3.5 „Unterrichtsbezogene Kompetenzen“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP3 an.
- Modulteilprüfungen
Bei P1 „Musikdidaktik“ handelt es sich um ein Modul, das sich aus drei einzelne Modulteilprüfungen zusammensetzt. Im Gegensatz zu einer Modulprüfung (siehe WP), muss man sich zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen zwingend einzeln in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:
- Wird P 1.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
- Wird P 1.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
- Wird P 1.3 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
Hier ist die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, nicht unerheblich: P 1.3 sollte als allerletztes belegt werden, das heißt erst wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert worden sind. (Weitere Informationen unter 3.4 Muss man die Semesterangaben einhalten?)
5.2.2 Mittelschule / Sonderschule (Didaktik der Mittelschule)
- Modulprüfung
Bei P1 „Grundlagen des Musikunterrichts“, WP1/WP2/WP3 „Musikpraxis“ und P2 „Populäre Musik“ handelt es sich jeweils um eine Modulprüfung. Das heißt, dass diese Veranstaltungen mit nur einer einzigen Prüfungsanmeldung in dem Semester abgeschlossen werden, in dem der letzte zugehörige Modulteil absolviert worden ist.
- Man absolviert also in P1 zunächst eine Veranstaltung, ohne sie zur Prüfung anzumelden und in dem Semester, in dem man die zweite Veranstaltung absolviert, meldet man die Prüfung in lsf an.
- In WP1/WP2/WP3 absolviert man zunächst bis zu drei Veranstaltungen, ohne diese zur Prüfung anzumelden und in dem Semester, in dem man auch die vierte bzw. die letzten der vier Veranstaltungen des Moduls absolviert, meldet man die Prüfung in lsf an.
- In P2 absolviert man zunächst eine Veranstaltung, ohne sie zur Prüfung anzumelden und in dem Semester, in dem man die zweite Veranstaltung absolviert, meldet man die Prüfung in lsf an. Studiert man nach empfohlenem Regelstudienplan, absolviert man bei der P2 ohnehin beide Modulteile im selben, nämlich 5. Semester. In diesem Fall meldet man sich natürlich auch am Ende des 5. Semesters zur P2 an, da beide Modulteile dann absolviert worden sind.
Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen. Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend (siehe Modulplan und Informationen auf S. 2).
Zusätzliche Hinweise:
Bis zur Verbuchung dieser drei übergeordneten Modulprüfungen erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records. Die Teilnahme an den Kursen wird bis dahin intern über die Anwesenheitslisten dokumentiert. Dies gilt auch für alle musikpraktischen Kurse. Auf Scheinformulare wird bei einem Studium nach der PStO 2015 verzichtet. Als Prüferin ist aus organisatorischen Gründen in lsf immer Frau Hundertmark hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen und Ihnen dann die Punkte verbuchen wird.
Muss ich mich für alle drei WP-Prüfungen anmelden oder welche ist die Richtige für mich?
Sie können sich ausschließlich für eine der drei WP-Prüfungen (WP1, WP2 oder WP3) anmelden. Die WP ist abhängig von der Wahl Ihrer Wahlpflichtlehrveranstaltung, das heißt, um sich für die richtige Prüfung anzumelden, orientiert man sich im Mitteschullehramt an Veranstaltung 3:
- Wenn Sie WP 1.3 „Schulpraktisches Instrumetalspiel 2“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP1 an.
- Wenn Sie WP 2.3 „künstlerisches Instrumentalspiel“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP2 an.
- Wenn Sie WP 3.3 „Praxis der Perkussionsinstrumente“ gewählt haben, melden Sie sich bitte für die WP3 an.
- Modulteilprüfungen
Bei P3 „Musikdidaktik“ handelt es sich ein Modul, dass sich aus mehreren Modulteilprüfungen zusammensetzt. Im Gegensatz zu einer Modulprüfung (siehe P1, P2, WP), muss man sich zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen zwingend in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:
- Wird P 3.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
- Wird P 3.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
- Wird P 3.3 „Musikunterricht in der Mittelschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in lsf anmelden.
Hier ist die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, nicht unerheblich: P 3.3 sollte als allerletztes belegt werden, das heißt erst wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert worden sind (für weitere Informationen siehe: 3.4 Muss man die Semesterangaben einhalten?)
- Informationen zur Schisp-Prüfung (ausschließlich für das MS-Lehramt PStO 2015):
Kann ich die Schisp-Prüfung auch erst nach Schisp 2 machen oder muss diese bereits nach Schisp 1 erfolgen?
Das ist ganz Ihnen überlassen. Sie können die Schisp-Prüfung entweder nach Schisp 1 oder erst nach Schisp 2 absolvieren. Es ist sogar auch möglich, dass Sie die Schisp-Prüfung erst ableisten, nachdem Sie Schisp 1 und 2 bereits abgeschlossen haben und beispielsweise noch weitere Tutorienkurse danach besucht haben.
Muss ich jemandem darüber Bescheid geben, in welchem Semester ich die Schisp-Prüfung machen werde?
Ja! Da die Teilnahme an der Schisp-Prüfung aufgrund der flexiblen Möglichkeit, diese in einem Semester Ihrer Wahl absolvieren zu können, nicht zwingend mit der Anmeldung der WP-Prüfung im lsf einhergeht, bitten wir Sie, Ihre Schisp-Lehrperson in dem Semester, in dem Sie die Schisp-Prüfung absolvieren möchten, darüber zu informieren, dass Sie die Schisp-Prüfung im laufenden Semester absolvieren möchten. Die Schisp-Lehrenden werden die Information an Frau Beatrice McNamara weiterleiten, welche die Schisp-Prüfungen organisiert. Die Schisp-Prüfungen finden i. d. R. in der letzten Vorlesungswoche statt. Sollten Sie in dem Semester, in dem Sie die Schisp-Prüfung ableisten wollen, keinen Schisp-Unterricht mehr haben, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an Frau Beatrice McNamara, damit sie Sie bei der Planung der Schisp-Prüfungen mit einbeziehen kann.
Unabhängig von dieser „internen“ Anmeldung zur Schisp-Prüfung, denken Sie bitte daran, dass die Schisp-Prüfung ja ein Teil der übergeordneten WP-Modulprüfung darstellt. Insofern sollten Sie auch die generelle Anmeldung zur übergeordneten WP-Prüfung in lsf im Blick behalten, welche in dem Semester erfolgen muss, in dem Sie den letzten zugehörigen Modulteil absolvieren. Das kann also durchaus dasselbe Semester sein, in dem Sie die Schisp-Prüfung absolvieren - muss es aber nicht zwingend.
5.2.3 Bachelor PIR
Bei WP4 „Musikpraxis und Musiktheorie“ handelt es sich um eine Modulprüfung. Das heißt, dass alle fünf Veranstaltungen mit einer einzigen Prüfungsanmeldung abgeschlossen werden. Man absolviert also zunächst durchaus Veranstaltungen, ohne diese in lsf zur Prüfung anzumelden (insbesondere die Kurse, die man im dritten Semester besucht) und meldet sich erst dann einmalig in dem Semester zur übergeordneten WP-Prüfung in lsf an, in dem auch der letzte zugehörige Modulteil absolviert worden ist. Die Klausur in der „Allgemeinen Musiklehre und Musikgeschichte“ kann auch schon mitgeschrieben werden, wenn noch nicht alle anderen Veranstaltungen des Moduls besucht wurden. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen.
Zusätzliche Hinweise:
Bis zur Verbuchung dieser übergeordneten Modulprüfung erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records. Die Teilnahme an den Kursen wird bis dahin intern über die Anwesenheitslisten dokumentiert. Dies gilt auch für alle musikpraktischen Kurse. Auf Scheinformulare wird bei einem Studium nach der PStO 2015 verzichtet. Als Prüferin ist aus organisatorischen Gründen in lsf immer Frau Hundertmark hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen und Ihnen dann die Punkte verbuchen wird.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für die PIR-Studiengänge grundsätzlich früher als die der anderen Studiengänge ist, nämlich im Wintersemester vom 1.-14 Dezember und im Sommersemester vom 1.-14. Juni.
5.2.4 Master PIR:
Für die drei Prüfungen in WP 2.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie“, WP 2.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ sowie WP7 „Aufbaumodul Musikdidaktik“ müssen Sie sich in dem Semester anmelden, in dem auch die zugehörige Veranstaltung absolviert wird. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für die PIR-Studiengänge grundsätzlich früher als die der anderen Studiengänge ist, nämlich im Wintersemester vom 1.-14 Dezember und im Sommersemester vom 1.-14. Juni.
5.3 Wie viele benotete Prüfungen gibt es?
Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Grundschule)
Eine benotete Prüfung in P 1.3 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).
Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Mittelschule)
Eine benotete Prüfung in P 3.3 „Musikunterricht in der Mittelschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).
Bachelor PIR
Keine benotete Prüfung
Master PIR
Eine benotete Prüfung in WP 7.1 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).
5.4 Wann ist die Prüfungsanmeldefrist in lsf?
Angaben zu allen wichtigen Fristen werden für jedes Semester auf unserer Webseite veröffentlicht, und zwar unter Aktuelles -> Wichtige Informationen und Fristen -> Aktuelle Informationen zum Wintersemester bzw. Sommersemester. Bitte sehen Sie die Fristen für das Lehramtsstudium dort regelmäßig nach.
Achtung: Die Prüfungsanmeldefrist für PIR-Studierende ist deutlich früher als die für Lehramtsstudierende, nämlich vom 1.-14 Dezember bzw. 1.-14. Juni.
6. Fragen zum Staatsexamen
6.1 Wie läuft das Staatsexamen ab? / Was kommt im Staatsexamen dran?
Die Prüfung gliedert sich in einen musikpraktischen und einen theoretischen Teil. Für den musikpraktischen Teil reichen die Studierenden eine Liste mit 10 (GS) bzw. 12 (MS) Liedern ein, aus denen die Prüfenden vor Ort 3 (GS) bzw. 4 (MS) Lieder auswählen. Eines der Lieder wird acapella (also ohne Begleitung) vorgetragen. Bei den restlichen Liedern begleiten sich die Studierenden selbst. Wer sich auf der Gitarre begleitet, muss sein eigenes Instrument mitbringen. Wer sich auf dem Klavier begleitet, spielt auf dem institutseigenen Flügel. Im musikpraktischen Teil sind außerdem noch weitere praktische Vorführungen zu leisten, z.B. eine Liedbegleitung auf Orff-Instrumentarium und ein Warm-Up – einschließlich didaktischer wie methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich auf das angegebene Liedrepertoire beziehen. Hier werden ggf. auch Lieder thematisiert, die Sie im ersten Teil der Prüfung nicht vorgetragen haben. Vom-Blatt-Spielen oder Vom-Blatt-Singen wird im Staatsexamen NICHT verlangt.
Im theoretischen Teil geht es um die Darstellung von Kenntnissen aus dem Bereich „Lieddidaktik und Kinderstimmbildung“ sowie „grundlegende musikpädagogische und -psychologische Kenntnisse“. Der Bereich „Lieddidaktik und Kinderstimmbildung“ ist umfassend zu erarbeiten. Für den Bereich „grundlegende musikpädagogische und -psychologische Kenntnisse“ werden zwei Schwerpunktthemen gewählt, von denen eines aus dem Bereich Musikpädagogik und eines aus dem Bereich Musikpsychologie sein muss. Die Angabe der Schwerpunktthemen und die dafür ausgewählte Literatur für alle Themen sowie die Liedauswahl sind Ihrer Prüferin spätestens 14 Tage vor der Prüfung vorzulegen.
Genauere Infos zum Examen finden Sie auf unserer Website unter:
Grundschullehramt:
https://www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de/downloads/staatsexamen_info_gs_mod.pdf
Mittelschullehramt:
https://www.musikpaedagogik.uni-muenchen.de/downloads/staatsexamen_info_ms_mod.pdf
Vor und nach der Prüfung:
Für jede Person, die an der Staatsexamensprüfung teilnimmt, ist direkt vor der Prüfung für eine Stunde lang ein Einspielraum reserviert. Man kann sich also vor Ort eine Stunde lang in einem Überaum einspielen und einsingen. Direkt nach der Prüfung beraten sich die Prüfer:innen kurz und teilen dann die Note mit.
Zusätzlicher Hinweis:
Alle Prüfer:innen bieten für die Studierenden, die bei ihnen zum Examen angemeldet sind, eine (Sammel-) Sprech stunde an, in der all Ihre Fragen persönlich besprochen werden können. Die jeweiligen Termine werden auf unserer Website veröffentlicht. Bitte sehen Sie diesbezüglich regelmäßig unter „Personen“ nach.
6.2 Wie melde ich mich für das Staatsexamen an?
Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen alle Module im Didaktikfach Musik absolviert worden sein. Das erkennen Sie unter anderem daran, dass Ihnen in Ihrem Transcript in lsf oben in der ersten Zeile eine Durchschnittsnote angezeigt wird. Dann kann ein Antrag auf die Ausstellung Ihres Transcripts über ein Kontaktformular beim PAGS gestellt werden unter https://www.pags.pa.unimuenchen.de/lehramt/transcripts_lehramt/index.html
- Für jedes Unterrichtsfach, den Didaktikbereich sowie den erziehungswissenschaftlichen Teil sind seperate Anträge zu stellen.
- Das Transcript / der Kontoauszug, den man sich selbst in lsf herunterladen kann, reicht für die Zulassung zum Staatsexamen nicht aus.
- Nach der Anmeldung zum Staatsexamen muss man sich nicht mehr gesondert in der Musikpädagogik für eine Prüfung anmelden.
6.3 Gibt es einen Kurs zur Vorbereitung auf das Staatsexamen?
Nein, es gibt keinen eigenen Kurs zur Vorbereitung auf das Staatsexamen. Folgende optionale Zusatzkurse sind aber zur Vorbereitung auf den praktischen Teil des Staatsexamens nützlich:
- „Praxis-Orff“ (zu belegen in lsf während der Hauptbelegfrist über das Vorlesungsverzeichnis! NICHT über Lehrveranstaltung belegen)
- Tutorien für Gesang und Schulpraktisches Instrumentalspiel Klavier und Gitarre auf unterschiedlichen Niveaustufen (zu belegen in lsf während der Hauptbelegfrist über das Vorlesungsverzeichnis! NICHT über Lehrveranstaltung belegen)
- Ein optionales drittes Semester Vokalunterricht (Voranmeldung beachten!)
- Sogar der Besuch eines optionalen vierten Semesters ist möglich (Voranmeldung beachten! Extra Rubrik im Rahmen der „Prüfungsvorbereitung Staatsexamen: Vokalunterricht – nur für Studierende unmittelbar vor dem Staatsexamen“). Dieser kann entweder in dem Semester vor Ihrer Staatsexamensprüfung besucht werden. In diesem Falle erhalten Sie das gesamte Semester über ganz regulär Vokalunterricht. Sollten Sie das optionale vierte Semester in dem Semester besuchen wollen, in dem auch die Examensprüfung stattfindet, wird der Vokalunterricht nur bis zum Prüfungstermin abgehalten.
Bitte die Anmeldemodalitäten beachten: 4.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab? / 4.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Instrumental-/Vokalunterricht/Schulpraktisches Instrumentalspiel in lsf belegen. Was nun? / 4.3 Was ist die Voranmeldung? 4.4 Was ist die Restplatzvergabe?
7. Fragen zur Basisqualifikation Musik - nur für Studierende ohne Didaktikfach Musik
7.1 Wie belege ich die Basisqualifikation Musik in lsf?
Die Basisqualifikation Musik kann NICHT über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“ belegt werden, sondern wird über das Vorlesungsverzeichnis, wie folgt, belegt: www.lsf.lmu.de-> Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften -> Musikpädagogik -> Basisqualifikation Musik
7.2 Wann ist die Hauptbelegfrist in lsf, damit ich die Basisqualifikation belegen kann?
Angaben zu allen wichtigen Fristen in der Musikpädagogik werden jedes Semester auf unserer Webseite veröffentlicht, und zwar unter Aktuelles -> Wichtige Informationen und Fristen -> Aktuelle Informationen zum Wintersemester 20XX/20XX bzw. Sommersemester 20XX. Bitte informieren Sie sich dort regelmäßig über die Fristen.
7.3 Muss ich mich für die Basisqualifikation zu einer Prüfung anmelden?
Nein, Sie erhalten am Ende des Kurses einen Schein.