Musikpädagogik
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Frequently asked questions (FAQ)

1. Fragen zu Studienbeginn

1.1 Muss man Noten lesen können, wenn man das Didaktikfach Musik studieren will?

Nein. Natürlich ist es für das Studium hilfreich, insbesondere für den musikpraktischen Unterricht und den Kurs „Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte“. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich während der ersten beiden Semester Notenkenntnisse anzueignen, um von den Kursen während des Studiums bestmöglich zu profitieren.

1.2 Muss ich ein Instrument spielen können, um Musik als Didaktikfach studieren zu können?

Nicht zwingend. Im Staatsexamen muss man sich allerdings beim Singen auf der Gitarre oder dem Klavier begleiten.
Lehramtsstudierende, die noch kein Instrument spielen können, haben die Möglichkeit, bei uns Gitarre zu lernen. Hierfür gibt es den Vorbereitungskurs Gitarre. In diesem Kurs werden erste Grundakkorde erlernt. Dieser Kurs ist freiwillig und kann bereits vor dem 3. Fachsemester nach Voranmeldung belegt werden.
Klavier kann nur gewählt werden, wenn man bereits über Vorkenntnisse verfügt. Als Vorkenntnisse gelten das Vom-Blatt-Spielen einer einfachen Melodie mit der rechten Hand und das Spielen von Akkorden oder Begleittönen mit der linken Hand.

1.3 Brauche ich für das Studium ein eigenes Instrument?

Gitarre: ja. Diese ist zum Unterricht sowie zum Staatsexamen mitzubringen.
Klavier: nein. Ein eigenes Keyboard oder E-Piano zum Üben Zuhause ist jedoch sehr zu empfehlen.

1.4 Ich bin im ersten/zweiten Semester und wurde zu keinem Kurs zugelassen. Warum?

Wie Sie dem Modulplan entnehmen können, werden alle Pflichtkurse in der Musikpädagogik erst ab dem dritten Fachsemester belegt. Sie verlieren dadurch also keine Zeit.

1.5 Kann ich im ersten/zweiten Semester nichts in der Musikpädagogik belegen?

Doch, den Vorbereitungskurs Gitarre sowie unsere Tutorien. Dies gilt nicht für Personen, die den Studiengang gewechselt haben! (Fachwechsel 2.11 Fragen während des Studiums)
Infos zur Belegung der musikpraktischen Kurse unter 3. Fragen zur Belegung in LSF.

2. Fragen zu den musikpraktischen Kursen

2.1 In welchen Kursen lerne ich, Lieder zu begleiten?

Im Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel 1. Dies kann bei Bedarf im WP Schisp 2 vertieft werden.

2.2 Wie kann ich mehr Übung bekommen?

Wir bieten jedes Semester Tutorien für Gitarre, Klavier und Gesang an, in denen die musikpraktischen Fertigkeiten verbessert werden können. Alle Tutorien sind freiwillig und können daher in jedem Semester über das Vorlesungsverzeichnis in LSF belegt werden.

2.3 Was ist der Unterschied zwischen Künstlerischem und Schulpraktischem Instrumentalspiel?

Das Künstlerische Instrumentalspiel ist klassischer Instrumentalunterricht und bereitet im Gegensatz zum Schulpraktischen Instrumentalspiel nicht auf das Staatsexamen vor. Das Künstlerische Instrumentalspiel dient Ihrer musikalischen Weiterentwicklung an einem Instrument Ihrer Wahl, auf dem Sie bereits über gute Vorkenntnisse verfügen. Sie können diesen Kurs im Rahmen einer der drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen ein Semester ab dem dritten Semester besuchen.

2.4 Muss man die Semesterangaben einhalten, die im Modulplan angegeben sind?

Nein. Bei den Semesterangaben im Modulplan handelt es sich um Empfehlungen.
Die einzigen Ausnahmen sind im Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Grundschule) P 1.3 bzw. Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Mittelschule) P 3.3 bzw. Master PIR WP 7.1. Dieser Kurs sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Modulteile abgeschlossen sind.

2.5 Wie oft werden die Kurse angeboten?

Alle musikpraktischen Kurse werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten.

2.6 Kann ich auch mehrere von den drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen belegen?

Nein, es kann nur eine von den drei Wahlpflichtlehrveranstaltungen belegt werden. Wenn Sie sich für Schisp 2 entscheiden, können Sie also kein künstlerisches Instrumentalspiel belegen (und umgekehrt).

2.7 Wie oft muss bzw. darf ich den Vokalunterricht besuchen?

  • Zwei Semester in modularisierten Lehramtsstudiengängen mit der Prüfungsordnung von 2015 (PStO 2015) - anders als im Modulplan vermerkt!
  • Für den BA PIR ist nur ein Semester Vokalunterricht während des Bachelorstudiums vorgesehen.
  • In den modularisierten Lehramtsstudiengängen und PIR (Bachelor + Master) gibt es die Möglichkeit, ein zweites bzw. drittes Semester zu belegen sowie derzeit sogar ein optionales viertes Semester Vokalunterricht direkt vor dem Staatsexamen. Hierfür muss man sich jedoch gesondert vormerken als eigene Kategorie: Prüfungsvorbereitung Staatsexamen: Vokalunterricht (nur für Studierende unmittelbar vor dem Staatsexamen).

2.8 Wie oft muss bzw. darf ich das Schulpraktische Instrumentalspiel besuchen?

Das Schulpraktische Instrumentalspiel muss ein Semester besucht werden (Schisp 1). Man kann ein zweites Semester Schulpraktisches Instrumentalspiel belegen, wenn man das Wahlpflichtmodul WP 1.5 (Grundschule) bzw. WP 1.3 (Mittelschule) belegt. Beide Kurse müssen mit dem selben Instrument belegt werden.

Wer gerne noch mehr Musikpraxis möchte, kann unsere Tutorien belegen.

2.9 Ich möchte den Kurs "Digitale Medien zwischen Kunst, Musik und Pädagogik" besuchen. Man kann diesen Kurs ein- oder zweistündig belegen. Welche Variante muss ich nehmen?

  • Studierende im Grundschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Unterrichtsbezogenen Kompetenzen“ mit einem Umfang von 1 ECTS und müssen daher nur die einstündige Variante wählen.
  • Studierende im Mittelschullehramt belegen den Kurs im Rahmen der „Ausgewählten musikdidaktischen Konzepte“ mit einem Umfang von 3 ECTS und müssen daher die zweistündige Variante wählen (s. zugehörige Modulpläne und Prüfungsordnungen).

2.10 Ich studiere Sonderpädagogik und finde weder einen Modulplan noch eine Rubrik Sonderpädagogik in LSF.

Für Sonderpädagogik mit Didaktik der Grundschule gilt der Modulplan für Grundschule (wenngleich mit anderen Empfehlungen der Semesterangaben, siehe untere Tabelle im Modulplan).
Für Sonderpädagogik mit Didaktik der Mittelschule gilt der Modulplan für Mittelschule.
Die Modulpläne finden Sie in unserem Downloadcenter.

2.11 Ich habe den Studiengang gewechselt und Leistungen aus dem vorherigen Studiengang werden angerechnet. Ich bin damit im Hauptfach nicht mehr im ersten Semester und möchte deshalb auch gleich mit dem Studium im Didaktikfach Musik beginnen. Was nun?

Fachwechselnde, die im Hauptfach bereits im dritten oder einem noch höheren Semester sind, wenden sich bitte an die Studiengangskoordination.

3. Fragen zur Belegung in LSF

3.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab?

  • Alle „theoretischen“ Kurse und die Ensembles werden regulär während der Hauptbelegfrist in LSF über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“ belegt.
  • Die Tutorien und Basisqualifikation werden ebenfalls während der Hauptbelegfrist in LSF belegt, aber nicht über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“, sondern über das Vorlesungsverzeichnis.
  • Die musikpraktischen Kurse Vokalunterricht, Künstlerisches und Schulpraktisches Instrumentalspiel und der Vorbereitungskurs Gitarre können NICHT über LSF belegt werden! Für diese Kurse muss man sich vormerken (3.3 Was ist die Vormerkung?). Die Einschreibung ist in der Woche vor Vorlesungsbeginn über die Lernplattform Moodle. Es gilt: first come, first served.
  • Studierende mit Kind können vorab zu den musikpraktischen Kursen zugelassen werden. Bitte wenden Sie sich mit Namen, Matrikelnummer und der Geburtsurkunde des jüngsten Kindes per Mail and die Studiengangskoordination.

3.2 Ich kann während der Hauptbelegfrist keinen Vokalunterricht, Künstlerisches oder Schulpraktisches Instrumentalspiel in LSF belegen. Warum?

Siehe 3.1 Wie läuft die Belegung von Veranstaltungen ab?

3.3 Was ist die Vormerkung?

  • Für den Vokalunterricht, das Künstlerische und Schulpraktische Instrumentalspiel und den Vorbereitungskurs Gitarre muss man sich in den ersten beiden Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das darauffolgende Sommersemester über LSF vormerken. Da diese Kurse als Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht stattfinden, muss der Bedarf jedes Semester neu geplant werden. Die Vormerkung ist daher eine verbindliche Anmeldung.
  • Die Vormerkung erfolgt NICHT über „Lehrveranstaltung belegen/abmelden“, sondern ausschließlich über das Vorlesungsverzeichnis. Dort sind die einzelnen Instrumente und der Vokalunterricht aufgeführt. Bitte verwenden Sie NICHT die Vormerkfunktion für den eigenen Stundenplan, sondern die Belegfunktion. Diese ist ausschließlich innerhalb des Vormerkungszeitraums unter "Aktion" in der rechten Spalte neben den jeweiligen Instrumenten freigeschaltet.
  • Wer sich nicht vormerkt hat keinen Anspruch auf einen Kursplatz.
  • Wer sich vormerkt, sich jedoch nicht einschreibt, hat keinen Anspruch mehr auf einen Kursplatz.
  • Nachträgliche Vormerkungen durch das Sekretariat oder die Studiengangskoordination sind nicht möglich.

3.4 Ich habe mich nicht vorgemerkt. Kann ich trotzdem einen musikpraktischen Kurs besuchen?

Mit etwas Glück können Sie einen Platz über die Restplatzvergabe erhalten (3.5 Was ist die Restplatzvergabe?). Alternativ können Sie ein Tutorium belegen (2.2 Wie kann ich weitere Übepraxis bekommen?), ehe Sie sich in den ersten beiden Dezember- bzw. Juniwochen wieder für das neue Semester für die musikpraktischen Kurse vormerken können.

3.5 Was ist die Restplatzvergabe?

Wer sich für die musikpraktischen Kurse Vokalunterricht, Künstlerischer Instrumentalunterricht, Schulpraktisches Instrumentalspiel und Vorbereitungskurs Gitarre nicht vorgemerkt hat, kann während der Restplatzvergabe trotzdem einen Kursplatz erhalten. Während dieser Phase werden alle freien Plätze vergeben, die nach der regulären Einschreibung übriggeblieben sind.
Die Restplatzvergabe findet grundsätzlich in der ersten Vorlesungswoche über die Lernplattform Moodle statt. Es gilt: first come, first served.

3.6 Wann ist die Hauptbelegfrist in LSF?

Die Belegungszeiträume sind unter AKTUELLES > Termine & Infos zu finden.

4. Fragen zur Prüfungsanmeldung

4.1 Muss ich mich in Musik überhaupt zu irgendwelchen Prüfungen anmelden?

Ja! Ohne Prüfungsanmeldung können keine Punkte oder Noten in LSF verbucht werden.

4.2 Wie meldet man sich in Musik zu den Prüfungen an? Unterschiede zwischen einer Modulprüfung (MP) und einer Modulteilprüfung (MTP)

4.2.1 Grundschule/Sonderschule (Didaktik der Grundschule)

Modulprüfung

Bei WP1, WP2, WP3 „Musikpraxis und Musiktheorie“ handelt es sich um eine Modulprüfung. Alle fünf Veranstaltungen werden mit einer einzigen Prüfungsanmeldung abgeschlossen. Man meldet sich erst in dem Semester zur WP-Prüfung in LSF an, in dem auch der letzte zugehörige Modulteil absolviert wurde.

Die Klausur in der „Allgemeinen Musiklehre und Musikgeschichte“ kann auch schon mitgeschrieben werden, wenn noch nicht alle anderen Veranstaltungen des Moduls besucht worden sind. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen.

Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend (siehe Modulplan Anlage 2).

Zusätzliche Hinweise:

  • Bis zur Verbuchung der Modulprüfung erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records. Das gilt auch für die musikpraktischen Kurse.
  • Als Prüfer/-in ist aus organisatorischen Gründen in LSF immer die Studiengangskoordination hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen und Ihre Punkte verbuchen wird.

Muss ich mich für alle drei WP-Prüfungen anmelden oder welche ist die Richtige für mich?

Sie können sich ausschließlich für eine der drei WP-Prüfungen anmelden. Um sich für die richtige Prüfung anzumelden, orientiert man sich im Grundschullehramt an Veranstaltung 5:

  • Wenn Sie WP 1.5 „Schulpraktisches Instrumentalspiel 2“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 1 an.
  • Wenn Sie WP 2.5 „künstlerisches Instrumentalspiel“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 2 an.
  • Wenn Sie WP 3.5 „Unterrichtsbezogene Kompetenzen“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 3 an.

• Modulteilprüfungen

Bei P 1 „Musikdidaktik“ handelt es sich um ein Modul, das sich aus drei einzelnen Modulteilprüfungen zusammensetzt. Im Gegensatz zu einer Modulprüfung (WP), muss man sich zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:

  • Wird P 1.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.
  • Wird P 1.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.
  • Wird P 1.3 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.

P 1.3 sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert wurden.


4.2.2 Mittelschule/Sonderschule (Didaktik der Mittelschule)

• Modulprüfung

Bei P 1 „Grundlagen des Musikunterrichts“, WP1, WP2, WP3 „Musikpraxis“ und P 2 „Populäre Musik“ handelt es sich jeweils um eine Modulprüfung. Diese Veranstaltungen werden mit nur einer Prüfungsanmeldung in dem Semester abgeschlossen, in dem der letzte zugehörige Modulteil absolviert wurde.

  • Man absolviert also in P 1 zunächst eine Veranstaltung, ohne sich zur Prüfung anzumelden. In dem Semester, in dem man die zweite Veranstaltung absolviert, meldet man die Prüfung in LSF an.
  • In WP 1, WP 2, WP 3 absolviert man zunächst bis zu drei Veranstaltungen ohne Prüfungsanmeldung. In dem Semester, in dem man auch die vierte bzw. die letzte der vier Veranstaltungen des Moduls absolviert, meldet man die Prüfung in LSF an.
  • Studiert man nach empfohlenem Regelstudienplan, absolviert man bei der P 2 beide Modulteile im selben, nämlich 5. Semester. In diesem Fall meldet man sich am Ende des 5. Semesters zur P 2 an, da beide Modulteile dann absolviert sind.

Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen.
Achtung: Beim Vokalunterricht sind zwei Semester verpflichtend (siehe Modulplan Anlage 2).

Zusätzliche Hinweise:

  • Bis zur Verbuchung dieser drei übergeordneten Modulprüfungen erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records.
  • Als Prüfer/-in ist aus organisatorischen Gründen in LSF die Studiengangskoordination hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen und die Punkte verbuchen wird.


Muss ich mich für alle drei WP-Prüfungen anmelden oder welche ist die Richtige für mich?

Sie können sich ausschließlich für eine der drei WP-Prüfungen anmelden. Die WP ist abhängig von der Wahl Ihrer Wahlpflichtlehrveranstaltung, das heißt, um sich für die richtige Prüfung anzumelden, orientiert man sich im Mitteschullehramt an Veranstaltung 3:

  • Wenn Sie WP 1.3 „Schulpraktisches Instrumentalspiel 2“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 1 an.
  • Wenn Sie WP 2.3 „künstlerisches Instrumentalspiel“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 2 an.
  • Wenn Sie WP 3.3 „Praxis der Perkussionsinstrumente“ gewählt haben, melden Sie sich für die WP 3 an.

• Modulteilprüfungen

P 3 „Musikdidaktik“ setzt sich aus mehreren Modulteilprüfungen zusammen. Man muss sich zu jeder dieser drei Modulteilprüfungen in dem Semester anmelden, in dem die Veranstaltung absolviert wurde. Das heißt konkret:

  • Wird P 3.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.
  • Wird P 3.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.
  • Wird P 3.3 „Musikunterricht in der Mittelschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ belegt, müssen Sie sich im selben Semester für die Prüfung in LSF anmelden.

P 3.3 sollte erst belegt werden, wenn alle anderen Kurse erfolgreich absolviert wurden.

• Informationen zur Schisp-Prüfung (nur LA Mittelschule)

Kann ich die Schisp-Prüfung auch erst nach Schisp 2 machen?

Sie können die Schisp-Prüfung entweder nach Schisp 1 oder nach Schisp 2 machen. Die Prüfung muss nicht zwingend im selben Semester abgelegt werden, in dem der Kurs besucht wurde.

Muss ich jemandem darüber Bescheid geben, in welchem Semester ich die Schisp-Prüfung machen werde?

Ja! Geben Sie entweder Ihrem Dozenten/Ihrer Dozentin oder im Sekretariat bescheid. Die Schisp-Prüfungen finden i.d.R. in der letzten Vorlesungswoche statt.

Denken Sie daran, dass die Schisp-Prüfung einen Teil der übergeordneten WP-Modulprüfung darstellt! Insofern sollten Sie auch die generelle Anmeldung zur übergeordneten WP-Prüfung in LSF im Blick behalten, welche in dem Semester erfolgen muss, in dem Sie den letzten zugehörigen Modulteil absolvieren. Das kann also dasselbe Semester sein, in dem Sie die Schisp-Prüfung absolvieren.

4.2.3 Bachelor PIR

  • Bei WP 4 „Musikpraxis und Musiktheorie“ handelt es sich um eine Modulprüfung. Alle fünf Veranstaltungen werden mit einer einzigen Prüfungsanmeldung abgeschlossen. Man absolviert also zunächst Veranstaltungen, ohne diese in LSF zur Prüfung anzumelden (insbesondere die Kurse, die man im dritten Semester besucht) und meldet sich erst in dem Semester zur übergeordneten WP-Prüfung in LSF an, in dem auch der letzte zugehörige Modulteil absolviert wurde.
  • Die Klausur in der „Allgemeinen Musiklehre und Musikgeschichte“ kann auch schon mitgeschrieben werden, wenn noch nicht alle anderen Veranstaltungen des Moduls besucht wurden.
  • Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden, ist Ihnen überlassen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Bis zur Verbuchung der Modulprüfung erscheinen die einzelnen Kurse nicht in Ihrem Transcript of Records
  • Als Prüfer/-in ist aus organisatorischen Gründen in LSF immer die Studiengangskoordination hinterlegt, die Ihre Teilleistungen am Ende überprüfen die Punkte verbuchen wird.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für die PIR-Studiengänge früher als die der anderen Studiengänge ist! Im Wintersemester vom 01. bis 14. Dezember und im Sommersemester vom 01. bis 14. Juni.

4.2.4 Master PIR:

Für die drei Prüfungen in WP 2.1 „Grundlagen der Musikpädagogik und -psychologie“, WP 2.2 „Rhythmik und Klassenmusizieren“ sowie WP 7 „Aufbaumodul Musikdidaktik“ müssen Sie sich in dem Semester anmelden, in dem auch die zugehörige Veranstaltung absolviert wird.
Beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für die PIR-Studiengänge grundsätzlich früher als die der anderen Studiengänge ist! Im Wintersemester vom 01. bis 14. Dezember und im Sommersemester vom 01. bis 14. Juni.


4.3 Wie viele benotete Prüfungen gibt es?

Lehramt Grundschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Grundschule)
Eine benotete Prüfung in P 1.3 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).

Lehramt Mittelschule/Sonderpädagogik (Didaktik der Mittelschule)
Eine benotete Prüfung in P 3.3 „Musikunterricht in der Mittelschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).

Bachelor PIR
Keine benotete Prüfung.

Master PIR
Eine benotete Prüfung in WP 7.1 „Musikunterricht in der Grundschule: Ausgewählte Themen zur Didaktik und Methodik“ (Unterrichtssimulation (45min) und schriftlicher Unterrichtsentwurf (7.500 Zeichen).

4.4 Wann ist die Prüfungsanmeldefrist in LSF?

Angaben zu allen wichtigen Fristen finden Sie unter AKTUELLES > Termine & Infos.
Achtung: Die Prüfungsanmeldefrist für PIR-Studierende ist deutlich früher als die für Lehramtsstudierende, nämlich vom 01. bis 14. Dezember bzw. 01. bis 14. Juni.

5. Fragen zum Staatsexamen

5.1 Wie melde ich mich für das Staatsexamen an?

  • Für die Anmeldung zum Staatsexamen müssen alle Module im Didaktikfach Musik absolviert worden sein. Das erkennen Sie daran, dass in Ihrem Transcript in LSF eine Durchschnittsnote angezeigt wird.
  • Der Antrag auf die Ausstellung Ihres Transcripts wird über ein Kontaktformular beim PAGS gestellt
  • Das Transcript, das man sich selbst in LSF herunterladen kann, reicht für die Zulassung zum Staatsexamen nicht aus!
  • Für jedes Unterrichtsfach, den Didaktikbereich sowie den erziehungswissenschaftlichen Teil, sind separate Anträge zu stellen.
  • Sie müssen sich nicht zusätzlich in der Musikpädagogik anmelden. Wir bekommen diese Info direkt vom Prüfungsamt.


5.2 Was muss ich nach meiner Anmeldung zum Staatsexamen machen?

  1. Stellen Sie die einzureichenden Unterlagen zusammen:

  • zu jedem der zwei Schwerpunktthemen (1. Musikpädagogik, 2. Musikpsychologie) bereiten Sie eine halbe bis ganze Seite Stichpunkte vor mit jeweils zwei fachdidaktischen und einer fachwissenschaftlichen Quelle. Zusätzlich sind drei Quellen zum Thema Lieddidaktik/Kinderstimmbildung anzugeben (ohne Stichpunkte).
  • Liste mit 10 (GS) bzw. 12 (MS) Liedern
  • Kriterien zur Liedauswahl:
    • mind. ein deutschsprachiges Lied
    • mind. ein fremdsprachiges Lied
    • verschiedene Genres
    • verschiedene Tonarten
    • unterschiedliche Tongeschlechter
    • verschiedene Taktarten
    • schulartspezifische Tonlage
    • nicht mehr zeitgemäße Lieder (z.B. "Alle Kinder lernen lesen", "Drei Chinesen mit dem Kontrabass", etc.) sollten vermieden werden!

2. Wenn Sie alle Unterlagen beisammenhaben, machen Sie einen Sprechstundenterm für das individuelle Vorgespräch mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin aus, um die Inhalte Ihrer Prüfungsmappe zu besprechen.

3. Die Prüfungsmappe ist zwei Wochen vor dem Prüfungstermin digital beim Prüfer/bei der Prüferin einzureichen.

Hinweise:

  • Sie werden vom Sekretariat informiert, wann Sie bei wem Prüfung haben.
  • besuchen Sie die allgemeine Infoveranstaltung zum Staatsexamen, um vorab Fragen zu klären.

5.3 Wie läuft das Staatsexamen ab?

  • Die Prüfung dauert 40 Minuten, davon 20 Minuten musikpraktisch und 20 Minuten Theorie (inkl. Prüfungsgespräch).
  • Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn Ihre Prüfer/innen häufig auf die Uhr sehen! Die Zeiten müssen streng eingehalten werden.
  • Als Begleitinstrumente sind Gitarre oder Klavier zugelassen (in begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss der Musikpädagogik ein anderes Instrument zulassen).


1. Praktischer Teil der Prüfung (20 Minuten)

1.1 Vortrag von drei (GS) bzw. vier (MS) Liedern nach Wahl der Prüfer/innen

Wer sich auf der Gitarre begleitet, muss sein eigenes Instrument mitbringen. Wer sich auf dem Klavier begleitet, spielt auf dem institutseigenen Flügel.

Hinweis: lange, künstliche Fingernägel sind nicht unbedingt vorteilhaft.

Vom-Blatt-Spielen oder Vom-Blatt-Singen wird im Staatsexamen NICHT verlangt.

Erwartet werden:

  • stilgerechtes Singen und Instrumentalspiel (ein Lied wird acapella, also ohne Begleitung vorgetragen)
  • Vortrag von mindestens zwei Strophen pro Lied
  • stilistisch passendes Vorspiel, ggf. auch Zwischen- und Nachspiel
  • Vortrag in Tonarten, die für das Klassensingen angemessenen sind (Vgl. Ernst 2008)
  • Einsätze für eine singende Gruppe geben (Blickkontakt, Atemimpuls)


1.2 Praktische Vorführungen

  • Liedbegleitung auf Orff-Instrumenten und Warm-Up, einschließlich didaktischer wie methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich auf das angegebene Liedrepertoire beziehen
  • Hier werden ggf. auch Lieder thematisiert, die Sie im ersten Teil der Prüfung nicht vorgetragen haben. 
  • Das Warmup muss sich auf das von den Prüfer/innen gewählte Lied beziehen. Bereiten Sie also für alle Lieder ein kleines, inhaltlich passendes Warmup vor.
  • Ob Sie sich das Orff-Instrumentarium auswählen dürfen, hängt tatsächlich von den Prüfer/innen ab. Wählen Sie das Begleitinstrument passend zum Genre des Lieds (für Rock/Pop eignet sich das Xylophon z.B. nicht unbedingt am besten).

2. Theoretischer Teil der Prüfung: Prüfungsgespräch (20 Minuten)

2.1 Lieddidaktik und Kinderstimmbildung (etwa 10 Minuten)

2.2 Grundlegende musikpädagogische und -psychologische Kenntnisse (etwa 10 Minuten)

Im Mittelpunkt dieses Bereichs steht zum einen die Erschließung der vorbereiteten Lieder im Kontext verschiedener musikdidaktischer Konzeptionen (z. B. interkulturelle Musikpädagogik, aufbauender Musikunterricht, ästhetische Erfahrung, Didaktik der Rock- und Popmusik), zum anderen die Fähigkeit, Musikunterricht in der Grundschule/Mittelschule in allen Lernbereichen zu planen und zu analysieren. Fächerverbindende und musikpsychologische Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.

Erwartet werden:

  • Kenntnis des aktuellen Lehrplans für die Grundschule bzw. Mittelschule.
  • Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse auf vorgelegte Unterrichtsmaterialien anzuwenden (z. B. Liederbücher, Schulbücher, Lehrer-Handreichungen, Hörbeispiele, Lieder aus dem Prüfungsrepertoire).

Vor und nach der Prüfung:

  • Für jeden Prüfling ist direkt vor der Prüfung ein Einspielraum reserviert. Sie können sich also vor Ort eine Stunde lang einspielen und einsingen. Direkt nach der Prüfung beraten sich die Prüfer/innen kurz und teilen dann die Note mit.
  • Die Liste mit ein Eispielräumen hängt am Prüfungstag aus.


5.4 Gibt es einen Kurs zur Vorbereitung auf das Staatsexamen?

Nein. Folgende optionale Zusatzkurse sind aber zur Vorbereitung auf den praktischen Teil des Staatsexamens nützlich:

  • „Praxis-Orff“ (dieser Kurs wird nicht jedes Semester angeboten)
  • Tutorien für Gesang und Schulpraktisches Instrumentalspiel Klavier und Gitarre
  • Ein optionales drittes Semester Vokalunterricht (Vomerkung beachten!)
  • Sogar der Besuch eines optionalen vierten Semesters ist möglich (2.7 Wie oft muss bzw. darf ich den Vokalunterricht besuchen
    • In dem Semester vor Ihrer Staatsexamensprüfung erhalten Sie das gesamte Semester über regulär Vokalunterricht. 
    • Sollten Sie das optionale vierte Semester in dem Semester belegen, in dem auch die Examensprüfung stattfindet, wird der Vokalunterricht nur bis zum Prüfungstermin abgehalten.
  • 3. Fragen zur Belegung in LSF

6. Fragen zur Basisqualifikation Musik

6.1 Wie belege ich die Basisqualifikation Musik in LSF?

Die Basisqualifikation ist nur für Studierende ohne Didaktikfach Musik. Die Belegung erfolgt  über das Vorlesungsverzeichnis in LSF.

Siehe auch: 3. Fragen zur Belegung in LSF

6.2 Wann ist die Hauptbelegfrist in LSF?

Die Belegungszeiträume sind unter AKTUELLES > Termine & Infos zu finden.

6.3 Muss ich mich für die Basisqualifikation zu einer Prüfung anmelden?

Nein. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs einen Leistungsnachweis per Post vom Sekretariat. Achten Sie also bitte darauf, dass Ihre Adresse in LSF korrekt hinterlegt ist.