Anrechnung von Studienleistungen und Beratung
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienleistungen ist in der Studien- und Prüfungsordnung § 27 des Masterstudienganges festgelegt. Anzurechnende Leistungen müssen in Bezug auf Kompetenzerwerb und Leistungsnachweis identisch bzw. ähnlich den zu ersetzenden Leistungen sein.
Für die Anrechnung erforderliche Unterlagen müssen spätestens am Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
In der Regel erfordert die Anrechnung eine Einzelfallklärung und muss in Übereinstimmung mit der Prüfungskommission der Musikpädagogik an der LMU erfolgen.
Ansprechpartnerin zur Anrechnung von Studienleistungen ist Veronika Hofer, M.Mus.
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