Musikpädagogik
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Allgemeines zum Kurs

Die "Basisqualifikation Musik" muss nur von Studierenden belegt werden, die nicht Musik als Didaktik- oder Unterrichtsfach gewählt haben. Pflichtveranstaltung gemäß LPO I vom 13. März 2008: § 36 (1) 3. bzw. LPO I vom 7. November 2002: § 40 (1) 8

Kurzbeschreibung

Musikunterricht wird in der Grundschule auch von Lehrern erteilt, die das Fach Musik nicht studiert haben (rund 80%!). Vorbereitend dafür vermittelt die Veranstaltung Grundlagen der Planung und Durchführung verschiedener musikalischer Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht eine praxisorientierte und mit eigenen Erfahrungen verbundene Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und Methoden.

Die Unterrichtsbeispiele reichen von der Liederarbeitung über das Musizieren mit Instrumenten bis hin zum Hören von Musik und zur Umsetzung in Bewegung und szenische Gestaltungen. Sie berücksichtigen alle vier Lernbereiche des Faches Musikerziehung und bieten vielfältige Möglichkeiten des fächerverbindenden Lernens. Damit erarbeiten die Studierenden zum einen eine Sammlung an Ideen und Materialien für die Schulpraxis, zum anderen ein Repertoire an Anregungen zur Konzeption eigener Unterrichtsstunden.

Die Basisqualifikation Musik stellt die einzige Qualifikationsmaßnahme während des Lehramtsstudiums für den späteren Musikunterricht dar.

Kursangebot

Der Kurs wird sowohl wöchentlich während des Semesters (2 Semesterwochenstunden) als auch im Blockformat während der veranstaltungsfreien Zeit angeboten.

Teilnehmerzahl pro Kurs: 25