Musikpädagogik
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Schulpraktisches Instrumentalspiel

Allgemeines zum Kurs

Der Kurs Schulpraktisches Instrumentalspiel (Schisp) wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten und kann ab dem 3. Fachsemester entweder mit Gitarre oder Klavier belegt werden. Die Kurse finden wöchentlich als Gruppenunterricht (2 Personen) statt und dauern je 45 Minuten. Grundlagenkenntnisse am Instrument sind Voraussetzung.

Der Unterricht für Schulpraktisches Instrumentalspiel beginnt (sofern nicht anders vermerkt) bereits in der ersten Semesterwoche und findet in Präsenz statt.

Für Gitarre bieten wir aktuell einen Vorbereitungskurs an, der sich ausschließlich an Studierende richtet, die noch keinerlei Kenntnisse an einem Instrument haben. Dieser Kurs ist freiwillig und kann auch schon im 2. Fachsemester belegt werden. Hinweis: Der Vorbereitungskurs ist nicht Teil des Modulplans! Man erhält bei Teilnahme also keine ECTS Punkte.

Der Kurs Schisp 1 ist gemäß Modulplan ein Semester lang verpflichtend für alle. Hier werden grundlegende Kenntnisse der Liedbegleitung erworben und an dem Repertoire für das Staatsexamen gearbeitet. Dies kann bei Bedarf im Wahlpflichtkurs WP 1 "Schulpraktisches Instrumentalspiel 2" in einem weiteren Semester vertieft werden.

Beachte: Schisp 1 muss vor der Wahlpflichtveranstaltung absolviert werden! 

Wichtig: Es kann nur eine der drei Wahlpflichtveranstaltungen gewählt werden!

Hinweis: Wer bereits Schisp 1 absolviert hat, darf den Vorbereitungskurs nicht mehr belegen! Wer mehr Übung braucht oder zur Prüfungsvorbereitung möchte, kann jedes Semester ein Tutorium belegen.

Vormerkung und Belegung

Nur wer sich in den ersten beiden vollen Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das kommende Sommersemester in LSF vormerkt, hat auch Anspruch auf den Unterricht. Die Vormerkung ist verbindlich! Wer sich vormerkt, jedoch keinen Kurs belegt, verliert im folgenden Semester seinen Anspruch auf einen Kursplatz. Das heißt, man kann sich dann nur über die Restplatzvergabe zu einem Kurs anmelden.

Hinweis: Man kann sich nur für Kurse vormerken, die man noch nicht absolviert hat.

Die eigentliche Belegung erfolgt zum Ende der vorlesungsfreien Zeit über die Lernplattform Moodle. Es gilt: first come, first served.

Prüfungen

  • Für Bachelor PIR Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik ist keine Prüfung vorgesehen.
  • Für das Lehramt Grundschule und Grundschule Sonderpädagogik ist nach PStO 2015 keine Prüfung abzulegen. Der Unterricht dient der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen.

Für das Lehramt Mittelschule und Mittelschule Sonderpädagogik ist, um das Modul Musikpraxis (WP 1/2/3) abschließen zu können, das Absolvieren einer 15-minütigen Prüfung (BE/NB) nötig. Die Prüfung kann optional nach Schisp 1 oder Schisp 2 abgelegt werden. Dies muss nicht direkt im Anschluss an den Kurs sein. Die Prüfungen finden jeweils in der letzten Semesterwoche (in Ausnahmefällen in der ersten Woche der Semesterferien) statt.

Um sich für die Prüfung anzumelden, schreiben Sie bitte eine E-Mail an musikpaedagogik@lrz.uni-muenchen.de und zwar in dem Semester, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Prüfungsinhalte

  • Modulprüfung PStO 2015 Mittelschule:
    • Es müssen 8 Lieder vorgelegt werden, die sich für das Singen in der Mittelschule eignen und verschiedenen Genres entsprechen.
    • Die Prüfungskommission (Erst- und Zweitprüfer/in) wählt aus diesem Repertoire drei Stücke aus, welche dann mit instrumentaler Begleitung vorzutragen sind.
    • Ein Vorspiel wird erwartet, Zwischen- und Nachspiel sind optional.

 Vorlage Liederliste zur Abgabe bei den Prüfern.

 

  • Erstes Staatsexamen:
    • Für Studierende mit Schwerpunkt Grundschule sind 10, für Mittelschule 12 Lieder vorzubereiten. 
    • Es sind 2 Strophen zu singen, ein Vorspiel mit Geben des Einsatzes wird erwartet.
    • Die Lieder sollten unterschiedliche Schwierigkeitsstufen haben (Tempo, Rhythmische Besonderheiten, Chromatik, etc.) und aus verschiedenen Genres stammen.

      Hinweis: nicht mehr zeitgemäße Lieder (z.B. „Alle Kinder lernen lesen“, „Ein Chinese mit dem Kontrabass“, etc.) sollten vermieden werden.

    • Mindestens ein Lied muss fremdsprachig sein und eines muss acapella vorgesungen werden.
    • Die Lieder müssen in verschiedenen Tonarten stehen, die für die anvisierte Jahrgangsstufe geeignet sind.

Wichtig: Zum Staatsexamen finden im Frühahr und im Herbst je zwei Info-Veranstaltungen statt, bei denen allgemeine Fragen zur Prüfung geklärt werden. Die Termine werden unter AKTUELLES veröffentlicht.

Hinweis: Die Prüfungszeiträume werden frühzeitig auf der Webseite des Kultusministeriums veröffentlicht. Für das Didaktikfach Musik relevant ist der mündliche Prüfungszeitraum.

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