Musikpädagogik
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3. Praktischer Teil: Musikalischer Vortrag

Der Praktische Teil der Prüfung dauert insgesamt 20 Minuten.

1. Vortrag von vier Liedern nach Wahl der Prüfer

Wer sich auf der Gitarre oder dem Akkordeon begleitet, muss sein eigenes Instrument mitbringen. Wer sich auf dem Klavier begleitet, spielt auf dem institutseigenen Flügel.

Hinweis: lange, künstliche Fingernägel sind nicht unbedingt vorteilhaft.

Vom-Blatt-Spielen oder Vom-Blatt-Singen wird im Staatsexamen NICHT verlangt.

Erwartet werden:

  • stilgerechtes Singen und Instrumentalspiel
  • Vortrag von mindestens zwei Strophen pro Lied
  • stilistisch passendes Vorspiel, ggf. auch Zwischen- und Nachspiel
  • Vortrag in Tonarten, die für das Klassensingen angemessenen sind (Vgl. Ernst 2008)
  • Einsätze für eine singende Gruppe geben (Blickkontakt, Atemimpuls)

2. Praktische Vorführungen

Hinweis: Hier werden ggf. auch Lieder thematisiert, die Sie im ersten Teil der Prüfung nicht vorgetragen haben.

  • Liedbegleitung auf Orff-Instrumentarium
  • Warm-Up einschließlich didaktischer wie methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich auf das angegebene Lied beziehen
  • Das Warmup muss sich auf das von den Prüfern gewählte Lied beziehen. Bereiten Sie also für alle Lieder ein kleines, inhaltlich passendes Warmup vor.

Ob Sie sich das Orff-Instrumentarium auswählen dürfen, hängt tatsächlich von den Prüfern ab. Wählen Sie das Begleitinstrument passend zum Genre des Lieds (für Rock/Pop eignet sich das Xylophon z.B. nicht unbedingt am besten).