Musikpädagogik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Vokalunterricht

Allgemeines zum Kurs

Der Vokalunterricht wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten. Die Kurse finden in der Regel 14-tägig in Präsenz statt und dauern je 45 Minuten. Wöchentlicher Unterricht dauert 22,5 Minuten. Wenn nicht anders vermerkt, beginnt der Unterricht erst in den zweiten Semesterwoche.

Hinweis: Anders als im Modulplan vermerkt, ist die Belegung von zwei Semestern Vokalunterricht Pflicht (BA PIR nur ein Semester), ein drittes (bzw. zweites) Semester kann freiwillig belegt werden. Dies geht jedoch nur im vollen Semester vor der mündlichen Staatsexamensprüfung mit Nachweis der Prüfungsanmeldung.

Vormerkung und Belegung

Nur wer sich in den ersten beiden vollen Juniwochen für das darauffolgende Wintersemester bzw. in den ersten beiden Dezemberwochen für das kommende Sommersemester in LSF vormerkt, hat auch Anspruch auf den Unterricht. Die Vormerkung ist verbindlich! Wer sich vormerkt, jedoch keinen Kurs belegt, verliert im folgenden Semester seinen Anspruch auf einen Kursplatz. Das heißt, man kann sich dann nur über die Restplatzvergabe zu einem Kurs anmelden.

Die Belegung erfolgt zum Ende der vorlesungsfreien Zeit über die Lernplattform Moodle. Es gilt: first come, first served.

Es gibt eine Warteliste, die nach der Restplatzvergabe für die regulären Kurse bedient wird. Hierüber können Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Lehrbeauftragten bekommen. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

Hinweis: Für Kurse, die über die Warteliste belegt werden, gibt es keine ECTS Punkte!

Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an mp@lrz.uni-muenchen.de mit folgenden Infos:

Name
Matrikelnummer
Handynummer (optional)
Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)

Sie werden kontaktiert, wenn ein Kursplatz frei wird.


Servicebereich