Musikpädagogik
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Unterrichtsräume

Überaumeinschreibung

Frist: in den ersten beiden Wochen des Semesters (15.04. - 26.04.2024)

Anspruch:

  • Masters und Staatsexamenprüflinge des laufenden Semesters dürfen 6 Slots (à 45 Min/Woche) belegen
  • Lehramtsstudierende dürfen 3 Slots (à 45 Min/Woche) belegen

Anfragen an shk@lrz.uni-muenchen.de mind. 2 Werktage im Voraus.

Bitte vorher die Verfügbarkeiten der Räume prüfen! (Hinweis: Einzeltermine werden im Raumplan nicht angezeigt)

Nutzungsordnung der Unterrichtsräume Musikpädagogik

In Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung der LMU vom 29.11.2022

Berechtigung

  • Berechtigt zur Nutzung der Räume sind nur das Lehrpersonal und die immatrikulierten Studierenden der Musikpädagogik. Die Nutzung der Räume durch institutsfremde Personen ist strengstens untersagt und wird mit Hausverbot geahndet.
  • Die Räume dienen dem Instrumental- und Gesangsunterricht sowie dem Üben. Es ist nicht gestattet, in den Räumen Privatunterricht zu erteilen.
  • Die Raumbelegung ist an den ausgehängten Belegungsplänen zu entnehmen. Zu Beginn jedes Semesters findet eine verbindliche Einschreibung für die Übungszeiten statt.
  • Die Unterrichtsräume sind während der vorlesungsfreien Zeit grundsätzlich geschlossen. Wenn Räume für Nachholstunden während der Vorlesungsfreien Zeit benötigt werden, ist vorher Absprache mit dem Sekretariat oder den Studentischen Hilfskräften nötig.

Nutzungsregeln

  • Während des Musizierens müssen Türen und Fenster geschlossen sein (s. Hausordnung).
  • Die Einrichtungen sind pfleglich und so zu behandeln, wie ihre Zweckbestimmung es verlangt. Auf die Einhaltung von Sauberkeit und Hygiene ist zu achten.
  • Alle Instrumente sind pfleglich und schonend zu behandeln. Gegenstände dürfen nicht auf die Instrumente gestellt werden.
  • Mit Energie ist sparsam umzugehen und die Heizung konstant auf einer mittleren Temperatur zu belassen.
  • Müll ist zu vermeiden. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.
  • Der Verzehr von Speisen in den Unterrichtsräumen ist untersagt.
  • Rauchen ist verboten. Auch auf den Balkonen.
  • Nach Beendigung der Übe- und Unterrichtszeiten sind die Tasteninstrumente zu schließen und abzudecken. Nach Verlassen des Raums ist die Türe fest zu schließen.
  • Die Möblierung der einzelnen Räume ist so zu belassen, wie sie ist.

Schäden und Haftung

  • Die Benutzer haben sicherzustellen, dass Fenster bei Regen, Sturm und Schneetreiben geschlossen sind und bei Wind ein möglicher extern angebrachter Sonnenschutz eingefahren ist. Bei intern angebrachtem Sonnenschutz ist sicherzustellen, dass dieser nicht durch abgestellte oder abgelegte Gegenstände beschädigt wird. Widrigenfalls haften die Nutzer der Räume für mögliche Schäden.
  • Für alle Benutzer besteht die Verpflichtung, darauf zu achten, dass Schäden jeglicher Art vermieden und Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden.
  • Beschädigungen und Mängel an Einrichtungsgegenständen und Instrumenten sowie Diebstahl sind unverzüglich der Hausverwaltung oder im Sekretariat der Musikpädagogik zu melden.

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