Musikpädagogik
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Vormerkung Musikpraxis

Vokalunterricht, Schisp und Künstlerischer Instrumentalunterricht

01.06.2024 – 14.06.2024


Für den Vokalunterricht, das Künstlerische und Schulpraktische Instrumentalspiel und den Grundlagenkurs Gitarre muss man sich über LSF vormerken. Da diese Kurse als Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht stattfinden, muss der Bedarf jedes Semester neu geplant werden. Die Vormerkung ist daher eine verbindliche Anmeldung.

Wer sich vormerkt, sich jedoch nicht einschreibt, verliert seinen Anspruch auf einen Kursplatz im folgenden Semester!

Wer sich nicht vormerkt, hat keinen Anspruch auf einen Kursplatz und kann sich nur noch über die Restplatzvergabe um einen Platz bemühen. Nachträgliche Vormerkungen durch das Sekretariat oder die Studiengangskoordination sind nicht möglich.

Vormerkung für das Wintersemester 2024/2025:

01. - 14. Juni 2024


Die Vormerkung erfolgt ausschließlich über das Vorlesungsverzeichnis. Dort sind die einzelnen Instrumente und der Vokalunterricht aufgeführt. Bitte verwenden Sie NICHT die Vormerkfunktion für den eigenen Stundenplan, sondern die Belegfunktion. Diese ist ausschließlich innerhalb des Vormerkungszeitraums unter "Aktion" in der rechten Spalte neben den jeweiligen Instrumenten freigeschaltet.

Ansprüche

Vokalunterricht

  • Der Vokalunterricht muss von allen Studierenden zwei Semester besucht werden (siehe Modulplan Anlage 2). Man darf derzeit noch ein drittes Semester Vokalunterricht belegen.
  • Das vierte optionale Semester Vokalunterricht (direkt vor dem Staatsexamen) kann ab dem Wintersemester 2024/25 nicht mehr angeboten werden.

Schulpraktisches Instrumentalspiel

  • Schisp darf nur ein Semester lang regulär belegt werden. 
  • Eine zweite Belegung ist als Wahlpflichtmodul in einem folgenden Semester möglich (Infos: Musikpaxis/Schisp).
  • Der Kurs dient der Vorbereitung auf das Staatsexamen.
  • Wenn Sie diesen Kurs wählen, dürfen Sie nicht mehr das Künstlerische Instrumentalspiel belegen!

NEU: Es gibt keine Trennung mehr zwischen Grundschullehramt und Mittelschullehramt bzw. Schisp 1 und Schisp 2.
Da durch diese Neuerung teilweise sehr heterogene Partner-Konstellationen entstehen können, darf durch individuelle Absprache mit dem Lehrbeauftragten entschieden werden, ob Schisp 14-tägig im wechselnden Einzelunterricht oder wöchentlich im Partnerunterricht abgehalten wird.

Künstlerisches Instrumentalspiel

  • Der Kurs kann nur als Wahlpflichtfach belegt werden. Das Instrument kann man wählen, muss aber über gute Vorkenntnisse verfügen.
  • Das Künstlerische Instrumentalspiel bereitet nicht auf das Staatsexamen vor!
  • Wenn Sie diesen Kurs wählen, dürfen Sie kein zweites Semester Schisp belegen!

Grundlagenkurs Gitarre

  • Wer kein Instrument spielen kann, darf vor Schisp 1 einmal den Vorbereitungskurs Gitarre belegen. In dem Kurs werden die absoluten Basics beigebracht.
  • Dieser Kurs darf bereits ab dem 2. FS belegt werden, allerdings nur einmal und vor dem ersten Schisp-Kurs. Wer mehr Übung braucht, kann jedes Semester ein Tutorium belegen.
  • Wer sich unsicher ist, ob seine Kenntnisse für Schisp ausreichend sind, kann auch erstmal ein Tutorium belegen.

NEU:

Es wird nach der Einschreibung in Moodle eine Warteliste geben, in der Studierende Schisp- bzw. Vokalunterricht abhängig von den Restkapazitäten der Lehrbeauftragten bekommen können. Die Mehrfachbelegung von Vokalunterricht bzw. Schisp im selben Semester ist unzulässig. Es besteht kein Anspruch auf einen Wartelistenplatz.

Für Kurse, die über die Warteliste belegt werden, gibt es keine ECTS Punkte!

Wer sich auf die Warteliste setzen lassen möchte, schreibt bitte eine E-Mail an shk@lrz.uni-muenchen.de mit folgenden Infos:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Handynummer (optional)
  • Kurs (Schisp Klavier/Gitarre oder Vokal)