Musikpädagogik
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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Musikpädagogik ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem In- oder Ausland der Fachrichtung Musikpädagogik oder eines verwandten Faches. Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Zur Teilnahme am Eignungsverfahren werden Sie nur nach vorhergehender Bewerbung bis zum 15. Juli (immer für das jeweils folgende Wintersemester) eingeladen.

Internationale Studierende müssen zusätzliche Bedingungen zur Bewerbung und zur Immatrikulation an der LMU beachten. Nähere Infos finden Sie auf unserem Infoblatt zum Masterstudium für internationale Studierende (50,6 KByte) sowie auf der Webseite des International Office der LMU.