Musikpädagogik
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Bewerbung und Eignungsverfahren

Bewerbung zum Eignungsverfahren

Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Musikpädagogik vorhanden ist.

Diese Anforderungen beinhalten:

  • Musikpraktische Fähigkeiten im vokalen oder instrumentalen Bereich.
  • Grundlegende Kenntnisse in Theorie und Praxis der Musikpädagogik.

Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli in der Musikpädagogik an der LMU einzureichen (Ausschlussfrist).

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Anschreiben (Schilderung Ihrer Motivation für die Bewerbung)
  2. Tabellarischer Lebenslauf.
  3. Ausgefüllter Personalfragebogen zur Identifizierung der Bewerber*innen.
  4. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung, zum Beleg der im Erststudium erbrachten Inhalte. Sollte dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht ausgestellt sein, ist ein "Transcript of Records" nach dem Leistungsstand des vollendeten 5. Fachsemesters, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen zusammensetzt, vorzulegen.

Ausschließlich Bewerber*innen, die ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, werden zum Eignungsverfahren eingeladen.

Der Termin der Eignungsprüfung ist am Montag, 05.08.2024 in der Leopoldstraße 13, 5. Stock.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen auf einem der folgenden Wege:

Bevorzugt per E-Mail in einem zusammenhängenden pdf an: veronika.hofer@lmu.de

Oder per Post an:

Ludwig-Maximilians-Universität München
Musikpädagogik
Veronika Hofer
Leopoldstraße 13
80802 München

Eignungsverfahren

Bei dem Eignungsverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren in zwei Teilen:

      1. Schriftliche Klausur: Die Klausur dauert 60 Minuten. Sie besteht aus Aufgaben zu den Anforderungen des Studiengangs. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerber*innen zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt sind.
      2. Musikpraktische Prüfung: Die musikpraktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten und beinhaltet nach Wahl der Bewerber*innen entweder a) den Vortrag von drei Vokal- oder Instrumentalstücken aus verschiedenen Epochen, wobei sich der Schwierigkeitsgrad nach dem Kriterienkatalog Stufe III des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ richtet, oder b) den Vortrag von vier Vokal- oder Instrumentalstücken, die sich in Stilistik oder Charakteristik unterscheiden, wobei eines der Stücke über einen Improvisationsanteil verfügen oder eine Eigenkomposition sein muss. Neben Gesang sind dabei folgende Instrumente zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Streichinstrumente, Holzblasinstrumente einschließlich Blockflöte, Blechblasinstrumente, Harfe, Gitarre, Laute, Akkordeon, Hackbrett, Zither, Schlaginstrumente.

Es kann keine Klavierbegleitung für die Eignungsprüfung gestellt werden! Sie können entweder eine eigene Begleitung mitbringen oder spielen/singen zu einer Audio-Aufnahme. Ein Abspielgerät für das Play/Sing-Along müssen Sie bitte selbst mitbringen!

Grundlagenliteratur zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung:

  • Gruhn, W. (2003.) Geschichte der Musikerziehung. Hofheim: Wolke.
  • Jank, W. (2005). Musik-Didaktik. Praxishandbuch für diee Sekundarstufe I und II. Berlin: Cornelsen Scriptor.
  • Kraemer, R.-D. (2004). Musikpädagogik - eine Einführung in das Studium. Augsburg: Wißner.