Musikpädagogik
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LSF-Vormerkung Vokal, künstlerisch und Schisp WiSe 23/24

Zeitraum: 01. Juni bis 14. Juni 2023

30.05.2023

Betrifft alle Studiengänge, außer das BA NF KMT, und ausschließlich die musikpraktischen Kurse, die in Einzel- und Zweier-Unterricht stattfinden: Vorbereitungskurs Gitarre, schulpraktisches Instrumentalspiel, künstlerisches Instrumentalspiel und Vokalunterricht. 

Von der Vormerkung ausgenommen sind reguläre Seminare wie "Allgemeine Musiklehre und Musikgeschichte", Kurse der Ensemblepraxis (Chor und Bands), oder unsere Tutorien, welche alle regulär im Rahmen der Hauptbelegfrist auf LSF belegt werden.

Zeitraum der Vormerkung: 01. Juni bis 14. Juni 2023.

Merken Sie sich nur für die Veranstaltungen vor, die Sie im Wintersemester 2022/2023 belegen werden. Die Belegung erfolgt online auf LSF. Im Vorlesungsverzeichnis (Sommersemester 2023) sind unter den Einträgen "Master Musikpädagogik", "Musik als Didaktikfach der Grundschule" (2010 bzw. 2015), "Musik als Didaktikfach der Mittelschule" (2010 bzw. 2015) sowie PIR-Studiengänge die einzelnen Instrumente, Vokalunterricht und ähnliches aufgeführt. Bitte verwenden Sie nicht die Vormerkfunktion für den eigenen Stundenplan, sondern die Belegfunktion, welche ausschließlich innerhalb des Vormerkungszeitraum unter "Aktion" in der rechten Spalte neben den jeweiligen Instrumenten freigeschaltet ist.

Die Vormerkung erfolgt nicht über "Lehrveranstaltungen belegen", sondern ausschließlich über das Vorlesungsverzeichnis auf LSF.

Für Gitarre gibt es unterschiedliche Kurse:

    • Vorbereitungskurs.
    • Schulpraktisches Gitarrenspiel 1 und 2.
    • Künstlerisches Instrumentalspiel.

Bitte melden Sie sich ausschließlich für den Kurs in Gitarre an, den Sie im Wintersemester 2022/2023 belegen möchten.

Für die PStO 2015 gilt darüber hinaus: Es kann nur entweder Schisp 2 oder Künstlerisches Instrumentalspiel gewählt werden. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Die Vormerkung ist bindend und ein Nachtrag nicht möglich. Nur wer sich vormerkt, erhält einen Kursplatz. Werden vorgemerkte Plätze nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf erneute Vormerkung.