Master Musikpädagogik
Zum Wintersemester 2012/13 beginnt der Masterstudiengangs Musikpädagogik.
Bei allen folgenden Informationen handelt es sich um einen Planungsstand; die einzelnen Aspekte des geplanten Studiengangs können sich noch ändern.
Voraussetzungen und Anforderungen
Prüfungs- und Studienordnung (PDF, 127 KB)
Beschreibung des Studienfachs
Der Masterstudiengang Musikpädagogik ist ein konsekutiver Studiengang mit einer sowohl anwendungsorientierten als auch forschungsorientierten Ausrichtung.
Die Studierenden sollen auf eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich oder einem praktischen Berufsfeld vorbereitet werden.
Wissenschaftliche Kompetenzen werden in folgenden Schwerpunkten vermittelt:
- Musikdidaktik
- Musikvermittlung
- Musikpsychologie
- Musikethnologie
- Musiksoziologie
Praktische Kompetenzen werden vermittelt durch
- musikpraktische Lehrveranstaltungen
- ein einsemestriges studienbegleitendes Praktikum in einem musikpädagogischen Berufsfeld
Durch Lehrveranstaltungen zu empirisch qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden erwerben die Studierenden Kenntnisse, welche durch die Evaluation und Durchführung von Forschungsprojekten, ggf. auch im Rahmen der Masterarbeit, vertieft werden.
In einem Wahlpflichtbereich besteht für die Studierenden die Möglichkeit, an der Hochschule für Musik und Theater München ein Modul zur Instrumentalpädagogik zu belegen oder im Rahmen des Moduls „Musik und Medien“ u.a. Einblick in den Arbeitsbereich des Musikjournalismus zu erhalten.nach oben
Voraussetzungen und Anforderungen
Zugangsvoraussetzung
Voraussetzung für die Immatrikulation in diesen Masterstudiengang ist der Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Musikpädagogik oder eines verwandten Faches.
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt.
Unterrichtssprachen
Der Masterstudiengang findet grundsätzlich in deutscher Sprache statt.nach oben
Bewerbung zum Eignungsverfahren
Für die Aufnahme in den Masterstudiengang Musikpädagogik wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Musikpädagogik vorhanden ist.
Diese Anforderungen beinhalten
- musikpraktische Fähigkeiten im vokalen und instrumentalen Bereich
- sowie grundlegende Kenntnisse in Theorie und Praxis der Musikpädagogik.
Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juni beim Institut für Musikpädagogik einzureichen (Ausschlussfrist).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf und ein ausgefüllter Fragebogen, der vom Institut für Musikpädagogik herausgegeben wird (Link zum Fragebogen), zur Identifizierung der Bewerberinnen und Bewerber;
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung, zum Beleg der im Erststudium erbrachten Inhalte. Sollte dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht ausgestellt sein, ist ein „Transcript of Records“ nach dem Leistungsstand des vollendeten 5. Fachsemesters, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen zusammensetzt, vorzulegen.
Die Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, werden zum Eignungsverfahren eingeladen. Der Termin des Eignungsverfahrens wird mindestens zwei Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben. nach oben
Eignungsverfahren
Bei dem Eignungsverfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren in zwei Teilen
- Schriftliche Klausur: Die Klausur dauert 60 Minuten. Sie besteht aus Aufgaben zu den Anforderungen des Studiengangs. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt sind.
- Musikpraktische Prüfung: Die musikpraktische Prüfung dauert ca. 25 Minuten und setzt sich aus dem Vortrag zweier Instrumentalstücke aus verschiedenen Epochen sowie dem Vortrag zweier Vokalstücke aus verschiedenen Epochen zusammen. Der Schwierigkeitsgrad richtet sich nach dem Kriterienkatalog Stufe III des Wettbewerbs „Jugend musiziert“.
Folgende Instrumente sind zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Streichinstrumente, Holzblasinstrumente einschließlich Blockflöte, Blechblasinstrumente, Harfe, Gitarre, Laute, Akkordeon, Schlaginstrumente.
Die Eignung für den Masterstudiengang Musikpädagogik ist festgestellt, wenn beide Teile des Eignungsverfahrens mit „bestanden“ bewertet werden. Das Ergebnis wird den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
Grundlagenliteratur zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung:
- Kraemer, Rudolf-Dieter: Musikpädagogik - eine Einführung in das Studium. (Forum Musikpädagogik Bd. 55; Reihe Wißner-Lehrbuch Bd. 6.). Augsburg: Wißner 2004.
- Jank, Werner: Musik-Didaktik. Praxishandbuch Sekundarstufe I und II. Berlin 2005 (4. Aufl. 2012).
- Gruhn, Wilfried: Geschichte der Musikerziehung. Eine Kultur- und Sozialgeschichte vom Gesangunterricht der Aufklärungspädagogik zu ästhetisch-kultureller Bildung. Hofheim: Wolke 2003.
Ansprechpartner
Adresse des Fachs
Sprechstunden, Aushänge, Lehrangebot
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Musikpädagogik
Leopoldstr. 13
80802 München
Internet: www.musikpaedagogik.lmu.de
Fachstudienberatung
Inhaltliche und spezifische Fragen des Studiums, Studienaufbau, Stundenplan, fachliche Schwerpunkte
Dr. phil. Katja Hofmann (derzeit in Mutterschutz)
Leopoldstr. 13, Zi. 2516 (5. Stock)
Tel.: +49 (0) 89 / 2180-5184
E-Mail: katja.hofmann@lmu.de
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E-Mail: Monika.Mair@lrz.uni-muenchen.de
Zentrale Studienberatung
Studienentscheidung, Studienwahl, Fächerangebot der LMU, Zulassung und Numerus Clausus, Fächer-kombinationen, Studienorganisation, formale Fragen rund ums Studium
Prüfungsamt
Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung, Semesteranrechnungsbescheide