Informationen zur Basisqualifikation - Musikunterricht in der Grundschule
Eine Veranstaltung für alle Studierenden des Lehramts Grundschule, die Musik nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach studieren
23.05.2011
Alle Studierenden des Lehramts Grundschule, die Musik nicht als Didaktik- oder Unterrichtsfach gewählt haben, benötigen für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen einen Nachweis über eine Basisqualifikation im Fach Musik.
(Vgl. LPO I vom 07.11.2002, § 40 (1) 8. bei einem Studium nach altem System bzw. LPO I vom 13.03.2008, § 36 (1) 3. bei einem modularisierten Studium seit Wintersemester 2010/2011).
Entsprechende Lehrveranstaltungen werden am Institut für Musikpädagogik angeboten.
Die Kurse vermitteln Grundlagen der Planung und Durchführung von Musikunterricht, wobei im Mittelpunkt eine praxisorientierte und mit eigenen Erfahrungen verbundene Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und -methoden steht. Berücksichtigt werden alle vier Lernbereiche des Fachs Musikerziehung vom Musik machen über das Erfinden von Musik und das Hören bis hin zur Umsetzung in Bewegung und szenisches Gestalten.
Informationen zu den jeweils aktuellen Terminen der Veranstaltungen erhalten Sie
an der Anschlagtafel Leopoldstr. 13, Haus 2, 5. Stock, neben Raum 2517 und
auf der Homepage des Instituts für Musikpädagogik.
Ansprechpartnerin:
Dr. Julia Lutz
E-Mail: Julia.Lutz@lrz.uni-muenchen.de